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Verordnung der Großen Kreisstadt Radebeul über verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2024



Nach § 8 Abs. 1 des SächsLadÖffG werden Gemeinden ermächtigt, abweichend von § 3
Abs. 2 SächsLadÖffG, die Öffnung von Verkaufsstellen im Gemeindegebiet aus besonderem
Anlass an jährlich bis zu vier Sonntagen zwischen 12 und 18 Uhr durch Rechtsverordnung
zu gestatten. Bei der Entscheidung über die Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Jahr
2024 wurde der verfassungsmäßige Grundsatz, dass der Schutz der Sonn- und Feiertage
als Tage der Arbeitsruhe erkennbar die Regel sein muss, berücksichtigt. Nach dem Urteil
des Bundesverfassungsgerichtes vom 01.12.2009 sind Ausnahmen von der Sonn- und
Feiertagsruhe möglich, wenn der der Sonntagsöffnung zu Grunde liegende Anlass im
hinreichenden, den Ausnahmen von der Arbeitsruhe rechtfertigenden öffentlichen Interesse
liegt und ein Schutzgut berührt, welches ebenso wie der Sonntagsschutz Verfassungsrang
genießt. Das wird durch die Einbeziehung der Schutzgüter wie Familie, Kunst und Kultur
sowie Vereinigungsfreiheit in den Prüfungs- und Abwägungsprozess erfüllt. Berücksichtigt
wurde aber auch das geänderte Freizeitverhalten, insbesondere gemeinschaftliche familiäre
Unternehmungen. Keine Berücksichtigung fanden rein wirtschaftliche Interessen von
Verkaufsstelleninhabern oder rein alltägliches Erwerbsinteresse von Käufern.

Die Anlässe wurden so ausgewählt, dass mit der Freigabe der verkaufsoffenen Sonntage der
Schutz der Sonn- und Feiertage als Tage der Arbeitsruhe erkennbar die Regel ist. Durch die
Übernahme des im SächsLadÖffG vorgegebenen Öffnungszeitenrahmens von 12:00 und
18:00 Uhr in die Verordnung zur Sonntagsöffnung wurde gewährleistet, dass die
Hauptgottesdienstzeiten ausgenommen sind. Auch wurde darauf geachtet, dass durch die
Anlässe selbst und nicht erst durch die Ladenöffnung größere Besucherzahlen auch aus
dem Umland angezogen werden.

Das Herbst- und Weinfest in Radebeul als traditionelles Fest zieht nach verkauften
Eintrittskarten und Schätzungen für den eintrittsfreien Freitag insgesamt ca. 50.000
Besucher an.

Der Familienweihnachtsmarkt hat sich traditionell entwickelt und zieht mit seinen
umfangreichen kulturellen Veranstaltungen für die ganze Familie und insbesondere für
Kinder eine sehr große Zahl von Radebeuler Bürgern, Besuchern aus dem Umland und
Touristen an. Nach Schätzungen durch unser Kulturamt beläuft sich die Besucherzahl für
den Familienweihnachtsmarkt auf insgesamt ca. 60.000 Besucher. Zur festen Tradition vieler
Familien gehört inzwischen der Besuch des Weihnachtsmarktes und wird vor allem für
Kinder durch die vielfältigen Angebote wie Puppentheater und Vorlesungen, Basteln,
Plätzchenbacken, Adventsingen u.v.m. zum Erlebnis und so zur Bewahrung weihnachtlicher
Bräuche. Der Verkauf weihnachtlicher Artikel ist in regionale Bräuche und Traditionen
eingebunden und geht insofern über das bloße Erwerbs- und Versorgungsinteresse hinaus.

Inhalt

Beschluss:


Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 12.06.2024 die Verordnung der Großen
Kreisstadt Radebeul über die verkaufsoffenen Sonntage im Jahr 2024 in der als
Anlage beigefügten Fassung.




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Beratungsfolge:

    SR 45/24-19/24
  • 12.06.2024 - SR - Entscheidung

Anlagen

Inhalt