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Neufassung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Radebeul - Feuerwehrsatzung -



Die derzeit gültige Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Radebeul wurde zuletzt in
2009 geändert. In den nunmehr vergangenen 13 Jahren haben sich teilweise
feuerwehrrelevante Vorschriften und Gesetze geändert, die hier nun auch eine
entsprechende Überarbeitung der Feuerwehrsatzung nach sich ziehen.

Die Anlage 2 zeigt in der Gegenüberstellung die vorgenommenen Änderungen zur
bisherigen Satzung, angelehnt an die Musterfeuerwehrsatzung für Gemeinden im Freistaat
Sachsen mit Stand vom 25.09.2020. In einzelnen Paragraphen wurden formelle Änderungen
vorgenommen bzw. auch inhaltlich vereinzelt Punkte ergänzt oder Paragraphen
zusammengefasst. Die grundsätzliche inhaltliche Anpassung besteht allerdings darin, dass
nicht, wie bisher, der Stadtwehrleiter eine ehrenamtliche Position ausübt und nach § 12 der
alten Feuerwehrsatzung für die Dauer von 5 Jahren gewählt wird, sondern ein
hauptamtlicher Stadtwehrleiter angestellt werden soll. Aus diesem Grund musste
insbesondere der § 12 in der neuen Fassung der Feuerwehrsatzung (Anlage 1) inhaltlich
geändert werden. Andere Paragraphen wurden wegen dieser grundsätzlichen Änderung
ebenso im Hinblick auf die Regelungen zu dem Stadtwehrleiter bzw. dem Stellvertreter des
Stadtwehrleiters angepasst.


Beschluss:

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 18.05.2022 die Neufassung
der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Radebeul – Feuerwehrsatzung –
gemäß Anlage 1.




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Beratungsfolge:

    SR 31/22-19/24
  • 18.05.2022 - SR - Entscheidung

Anlagen