Haushaltssatzung 2020
© Stadtverwaltung Radebeul
Auf Grundlage des Gesetzes über das neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen
(vereinfacht auch als Doppik bezeichnet) vom 07.11.2007 und der damit verbundenen bisher
Beschluss:
Gemäß § 74 i.V.m. § 76 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in
der jeweils geltenden Fassung beschließt der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul in
der Sitzung vom 18.03.2020 die Haushaltssatzung 2020.
Beratungsfolge:
- 18.03.2020 - SR - Entscheidung
Anlagen