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Altkötzschenbroda

Bildung des Stadtwahlausschusses für die Stadtratswahl und Ortschaftsratswahl Wahnsdorf am 09. Juni 2024



Der Stadtrat wählt gemäß § 9 Abs. 1 KomWG i. V. m. § 21 Abs. 1 KomWO aus den Wahlbe-
rechtigten und Bediensteten der Stadtverwaltung den Vorsitzenden des Stadtwahlaus-
schusses, dessen Stellvertreter sowie zwei bis sechs Besitzer und deren Stellvertreter.

Dabei sollen nach Möglichkeit die in der Stadt vertretenen Parteien und Wählervereinigungen
angemessen berücksichtigt werden.

Entsprechend der bisher üblichen Verfahrensweise haben die Parteien und Wählerver-
einigungen die in der Anlage aufgeführten Personen als Beisitzer bzw. Stellvertreter vorge-
schlagen.

Der Vorsitzende des Stadtwahlausschusses und der Stellvertreter des Vorsitzenden sowie der
Schriftführer und sein Stellvertreter sind Bedienstete der Stadtverwaltung.


Beschluss:



Der Stadtrat beschließt, den Stadtwahlausschuss für die Stadtratswahl und Ortschaftsrats-
wahl Wahnsdorf am 09. Juni 2024 gemäß Anlage zu besetzen.




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Beratungsfolge:

    SR 72/23-19/24
  • 13.12.2023 - SR - Entscheidung

Anlagen