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Anpassung des Jobticket-Angebotes für Beschäftigte der Stadtverwaltung Radebeul an das Deutschlandticket



Die Große Kreisstadt Radebeul möchte ihre Attraktivität als Arbeitgeberin gegenüber der
Belegschaft weiter steigern und darüber hinaus auch potentiellen Bewerbern einen zusätz-
lichen Anreiz verschaffen, eine Tätigkeit in der städtischen Verwaltung aufzunehmen. Der
Fachkräftemangel führt auch in der öffentlichen Verwaltung zu nachweislichen Stellenbe-
setzungsproblemen, so dass Mittel und Wege gesucht werden müssen, Alleinstellungs-
merkmale für den Arbeitsmarkt zu generieren.

Mit Beschluss vom 17.09.2014 (SR 21/14-14/19) stimmte der Stadtrat der Großen Kreisstadt
Radebeul einstimmig der Einführung eines Job-Tickets für Beschäftigte der Verwaltung zum
01.01.2015 zu.
Die damals gültigen Konditionen sahen einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 10% des
jeweiligen Job-Ticket-Tarifes vor. Da es sich bei dem Angebot um eine vergütungsähnliche
Zahlung handelt, für die kein Anspruch auf Grund eines Tarifvertrages besteht, war gemäß §
28 Abs. 4 SächsGemO eine Entscheidung des Stadtrates erforderlich. Eine Änderung dieser
Konditionen ist damit ebenfalls zustimmungspflichtig.
Dieses Angebot wurde von der Belegschaft interessiert aufgenommen – derzeit bestehen 34
Vereinbarungen.

Nunmehr hat die Bundesregierung die Einführung des sog. Deutschlandtickets zum
01.05.2023 zum Preis von 49.- € beschlossen.
Die Dresdner Verkehrsbetriebe (DVB) als Vertragspartnerin der Großen Kreisstadt Radebeul
bieten alternativ zu den bisherigen Vertragsbedingungen auch das Deutschlandticket als Job-
Ticket-Variante an. Verändert werden dabei aber die vertraglichen Konditionen. Der
erforderliche Arbeitgeberanteil steigt nun auf 25 %, während sich die DVB noch mit 5% an den
Kosten beteiligen würde:

Deutschlandticket / Abgabepreis Arbeitgeberzuschuss Preis für Beschäf-
Monat (bei Lastschrifteinzug (25% - Mindestbetrag tigte / Monat
bei Beschäftigten)
49,00 € 46,55 € 12,25 € 34,30 €


Gegenwärtig existieren 6 verschiedene Tarifmodelle im Rahmen der Job-Ticket-Vereinba-
rungen mit jeweils unterschiedlichen finanziellen Beteiligungen seitens des Arbeitgebers (s.
Anlage 1). Bei Wechsel auf den einheitlichen Deutschlandticket-Tarif ergibt sich ein einheit-
licher Arbeitgeberzuschuss pro Job-Ticket von je 12,25 €/Monat. Für jede/n Mitarbeiter/in
errechnet sich daraus eine unterschiedliche monatliche Ersparnis gegenüber den bisherigen
Konditionen (s. Anlage 1).
Bedenkt man darüber hinaus die Gültigkeitsreichweite des neuen Deutschlandtickets, dann
resultiert daraus eine überaus attraktive Unterstützung für die Beschäftigten.
Die mit diesem Angebot verbundenen weiteren Ziele eines Beitrages zu Klima- und
Umweltschutz, einer unkomplizierten Unterstützung der Belegschaft für die tägliche Nutzung
des ÖPNV für den Arbeitsweg sowie einer Entlastung des Straßenverkehrs und der Parkplätze
im Stadtgebiet werden auch weiterhin verfolgt.

Die für den laufenden Haushalt ohnehin eingeplanten Aufwendungen für die bereits existie-
renden 34 Job-Ticket-Vereinbarungen werden bei einem Wechsel auf die neuen Konditionen
einen monatlichen Mehraufwand in Höhe von 176,65 € für die Große Kreisstadt Radebeul
bedeuten. Es ist auch damit zu rechnen, dass neue Abonnements hinzukommen, weil die
Attraktivität des Angebots deutlich steigt. Dafür ist ein Puffer einkalkuliert.


Beschluss:



1. Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul beschließt in seiner Sitzung am 19.04.2023
in Abänderung seines Beschlusses vom 17.09.2014 (SR 21/14-14/19), das bisherige
Jobticket-Angebot für Beschäftigte der Stadtverwaltung Radebeul an die Konditionen des
Deutschlandtickets zum 01.05.2023 anzupassen.

2. Die Große Kreisstadt Radebeul wird sich zukünftig mit 25% an den Kosten eines Deutsch-
landtickets je Jobticket-Abonnement beteiligen.




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Beratungsfolge:

    SR 24/23-19/24
  • 19.04.2023 - SR - Entscheidung

Anlagen