Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes


Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 92 wurde am 26.04.2017 mit Beschluss
SR 34/17-14/19 durch den Stadtrat gefasst. Das Planungsziel wurde am 20.06.2018 mit
Beschluss SR 31/18-14/19 geändert. Neues Planungsziel ist die Schaffung von ergänzenden
Gewerbeflächen entlang der Fabrikstraße unter besonderer Berücksichtigung des
Hochwasserschutzes und des Lärmschutzes. Es wurde bestimmt, dass zum Schutz der
östlich angrenzenden Wohnbebauung nichtstörendes Gewerbe im Sinne eines sogenannten

Beschluss:


Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul beschließt:

1. die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und
der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der förmlichen Beteiligung der Öffentlich-
keit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden gemäß §4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen
Anregungen und Hinweise zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Großen
Kreisstadt Radebeul wurden geprüft. Der Stadtrat beschließt über die Anregungen wie aus
Anlage 1 ersichtlich. Die vorgetragenen Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

2. die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 24.06.2021 mit
redaktionellen Änderungen vom 08.02.2022 bestehend aus Teil A - Rechtsplan (Anlage 2)
und billigt die Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3 und 4).




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Beratungsfolge:

    SR 16/22-19/24
  • 16.03.2022 - SR - Entscheidung

Anlagen