Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

Änderung der Hauptsatzung - Wertgrenzen und Rechtsbereinigung



Entsprechend der beigefügten Schreiben der Rechtsaufsicht (Anlagen 2 und 3) sollen recht-
liche Mängel betreffend die Arbeit des Stadtentwicklungsausschusses in der Hauptsatzung
beseitigt werden. Diese sind zwar bereits in der praktischen Ausschussarbeit behoben (mo-
natliche Information in Listenform über alle Bauanträge und Bauvoranfragen mit entspre-
chendem planungsrechtlichen Zulässigkeitsvermerk, auch hinsichtlich Ausnahmen und Be-

Beschluss:


Der Stadtrat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Achte Satzung zur Änderung der Haupt-
satzung.




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Beratungsfolge:

    SR 38/20-19/24
  • 22.04.2020 - SR - Entscheidung

Anlagen