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Vollzug des Sächsischen Straßengesetzes: Umstufung eines Teilabschnittes des Netzknotenabschnittes 0565051-0565050



Im Zuge der derzeitigen Überprüfung, Berichtigung und Fortschreibung des
Bestandsverzeichnisse wurde festgestellt, dass bei der Erstanlegung des
Bestandsverzeichnisses die Teilstrecke des Weges zwischen Robert-Koch-Straße und der
Oberen Bergstraße 15 a als Ortsstraße eingetragen und gewidmet wurde. In diesem
Zusammenhang wurde gleichzeitig festgestellt, dass dieser Abschnitt fälschlicherweise unter
der „Finsteren Gasse“ erfasst wurde.

Diese Teilstrecke kann aufgrund der geringen Breite und des Ausbauzustandes ausschließlich
als Fußweg genutzt werden. Es handelt sich demnach um einen beschränkt-öffentlichen Weg
gemäß § 3 Abs. 1 und 4 b des SächsStrG.

Kennzeichen eines beschränkt-öffentlichen Weges ist die besondere Zweckbestimmung. Die
Einschränkung auf einen bestimmten Zweck bedeutet jedoch keine Beschränkung des
benutzenden Personenkreises. Jeder kann den beschränkt-öffentlichen Weg im Rahmen
seiner Zweckbestimmung benutzen.

In Anbetracht dessen kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass die Eintragung dieses
Teilabschnittes nicht gesetzeskonform ist und sich die Umstufung in einen beschränkt-
öffentlichen Weg erforderlich macht.

Die Umstufung dieses Teilabschnittes der Ortsstraße in einen beschränkt-öffentlichen Weg ist
nach Beschlussfassung öffentlich bekannt zu geben.


Beschluss:

Der Stadtrat beschließt gemäß § 7 Sächsisches Straßengesetz, dass eine
Teilstrecke des Netzknotenabschnittes 0565051-0565050 (bisherige Bezeichnung Finstere
Gasse), derzeit durchgehend als Ortsstraße gewidmet, in einen beschränkt-öffentlichen Weg
umgestuft wird und beauftragt die Verwaltung, ohne erneute Beschlussfassung die
Umstufung zu verfügen, sollten nach Ablauf der Frist von 3 Monaten keine Einwendungen
vorliegen. Der beschränkt-öffentliche Weg (NKA 0565051-5263092) wird nach der
Umstufung als Weg Nr. 38 im Bestandsverzeichnis geführt, da dieser Weg keine
Bezeichnung hat und bisher fälschlicherweise als „Finstere Gasse“ im Bestandsverzeichnis
eingetragen wurde. Der weiterhin als Ortsstraße genutzte Teilabschnitt wird der Oberen
Bergstraße zugeordnet (NKA 52630092-0565050)



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Beratungsfolge:

    SR 66/20-19/24
  • 16.09.2020 - SR - Entscheidung

Anlagen