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Altkötzschenbroda

Widmung der Flurstücke 358/9, 358/20 und ein Teilstück des Flurstückes 358/27 Gemarkung Naundorf im Bereich des Lindenweges


Durch die Widmung der Netzknotenabschnitte 3062092-3162094, 3062093-3162095 und
3063092-3162092 werden die Wohngrundstücke am Lindenweg erschlossen.
Die Große Kreisstadt Radebeul ist seit 05.08.2020 Eigentümerin der Flurstücke 358/9,
358/20 und 358/27 Gemarkung Naundorf, welche den Straßenkörper bilden.
Der Eigentumsübergang erfolgte im Zuge eines Vorhaben- und Erschließungsplanes.


Da die Flächen auf Dauer dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung stehen sollen, ist die
Widmung dieser Teilflächen als der Gemeindestraße (Lindenweg) erforderlich und wird
deshalb von der hauptamtlichen Verwaltung vorgeschlagen.
Es handelt sich um neue Straßenabschnitte, welche erstmals gewidmet werden.

Nach Beschlussfassung wird die Widmungsverfügung öffentlich bekannt gemacht und die
Flurstücke in das Bestandsverzeichnis der Großen Kreisstadt Radebeul aufgenommen.



Beschluss:

Der Stadtrat beschließt gemäß § 6 Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG),
dass die Flurstücke 358/9, 358/20 und eine Teilfläche des Flurstückes 358/27 Gemarkung
Naundorf (entsprechend der beigefügten Anlage) als Teil des Lindenweges zu widmen und
die Eintragung in das Bestandsverzeichnis der Gemeindestraßen der Großen Kreisstadt
Radebeul vorzunehmen.



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Beratungsfolge:

    SEA 17/21-19/24
  • 01.06.2021 - SEA - Entscheidung

Anlagen