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Altkötzschenbroda

Erste Änderung der Satzung der Stadtbibliothek Radebeul


Mit der Satzungsänderung soll für die Stadtbibliothek Radebeul eine Jahresgebühr einge-
führt werden, so wie dies in zahlreichen anderen Städten und Gemeinden bereits gehand-
habt wird. Damit soll ein notwendiger Beitrag zur Erhöhung des Kostendeckungsgrades der
Einrichtung geleistet werden. Dies wiederum ist Voraussetzung, um den in den vergangenen
Jahren eingeschlagenen Weg der schrittweisen Erhöhung der Finanzmittel für den Medien-
ankauf fortsetzen zu können und damit wiederum die Qualität und Attraktivität der Einrich-
tung zu erhöhen.
Selbst mit Einführung der Jahresgebühr liegt die Kostendeckung auf einem niedrigen Ni-
veau. Vor dem Hintergrund des Bildungsauftrags der Bibliothek und dem Grundsatz der
Chancengerechtigkeit verzichtet die Stadt Radebeul jedoch weiterhin grundsätzlich darauf,
Nutzungsgebühren von Kindern und Jugendlichen zu erheben.
Davon ausgehend, dass die Bibliothek in Radebeul in den nächsten Jahren ihren Standard
stetig erhöhen wird, ist für 2024 eine Evaluierung der eingeführten Jahresgebühren vorgese-
hen, in deren Ergebnis eine weitere Anpassung der Gebühren ab dem 01.01.2025 erfolgen
soll.
Der bisherige § 2 Absatz 2 wurde gestrichen, da durch das öffentlich-rechtliche Benutzungs-
verhältnis für die Stadtbibliothek die für die Stadtverwaltung geltenden öffentlich-rechtlichen
Datenschutzregeln automatisch gelten. Eine separate Regelung ist daher überflüssig.
Der Vergleich der derzeit geltenden Satzungsfassung mit den vorgeschlagenen Änderungen
kann der Anlage 3 entnommen werden. Der Vergleich der Gebührenstellen alt und neu kann
der Anlage 4 entnommen werden.


Beschluss:



Der Stadtrat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Erste Satzung zur Änderung der
Satzung der Stadtbibliothek Radebeul (Bibliothekssatzung)

.




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Beratungsfolge:

    SR 54/21-19/24
  • 13.10.2021 - SR - Entscheidung

Anlagen