Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

Verzicht auf Erhebung von Gebühren für Turnhallennutzung und Sondernutzungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie



Im Rahmen der Ausnahmesituation im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie hat die
Verwaltung im Sinne eines möglichst raschen und unbürokratischen Vollzuges auf die Erhe-
bung nachstehend genannter Erträge verzichtet:
1. ) Verkehrsangelegenheiten ( Produkt 122-003)
Für Gastronomen in Radebeul entfallen in 2020 die Gebühren für das Aufstellen von Tischen
und Stühlen vor ihren Lokalen. Gleiches gilt für Verkaufsstände und Warenauslagen vor Ge-
schäften. (Gebührentatbestände der lfd. Nr. 1 und 2 der Anlage 1 zur Sondernutzungsgebüh-
rensatzung in der aktuellen Fassung)
Dieses Vorgehen wurde zwischen Oberbürgermeister und dem Ältestenrat am 1. April 2020
abgestimmt und am Folgetag durch den Oberbürgermeister eine entsprechende Weisung er-
teilt. Die Begründung hierzu lautete wie folgt:

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Beratungsfolge:

    InfoVFA 05/20-19/24
  • 01.07.2020 - VFA - Kenntnisnahme

Anlagen