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Verwendung der pauschalen Zuweisungen zur Stärkung des ländlichen Raumes in der Stadt Radebeul für die Jahre 2020 und 2021



Gemäß § 1 des Gesetzes über die Gewährung pauschaler Zuweisungen zur Stärkung des
ländlichen Raumes im Freistaat Sachsen in den Jahren 2018 bis 2021 erhält Radebeul als
kreisangehörige Gemeinden in den Jahren 2018 bis 2021 jeweils pauschale Zuweisungen in
Höhe von 70.000 Euro pro Jahr. Die Mittel für die Jahre 2018 und 2019 wurden dem 2.
Bauabschnitt Ersatzneubau Bootshaus zugeordnet (SR 38/18-14/19).

Der gesetzlich geforderte Beschluss des Stadtrates über die Verwendung der Mittel für die
Jahre 2020 und 2021 steht noch aus. Es ist zu beachten, dass es sich bei den Einzahlungen
von jeweils 70.000 EUR nicht um zusätzliche Finanzmittel „über Plan“ handelt. Für die Jahre
2020 und 2021 wurden die Einzahlungen von jeweils 70.000 EUR in den Haushaltsplänen
eingestellt und mit dem Haushaltsplan beschlossen. Für den Nachweis zur Verwendung der
Mittel ist gemäß § 2 Satz 4 des o.g. Gesetzes durch den Stadtrat zu beschließen.

Diese Zuordnung der Mittel soll zum Zwecke des Verwendungsnachweises zu folgenden
Projekten erfolgen:


Für 2020er Mittel:
Erneuerung und verkehrssicherer Ausbau eines bestehenden Gehweges vor dem Weißen
Haus für die dortigen Kinder und Jugendlichen. (Gesamtkosten: 76.464,42 EUR)
(SEA 13/20-19/24)

Für 2021er Mittel:
Spielplatz Lindenau 1.BA Sandspiel/ Wegebau, in der Vergabe Gesamtkosten von
76.137,25 EUR (SEA 27/21-19/24)




Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Verwendung der Jahresraten 2020 und 2021 der
„Pauschalen Zuweisung zur Stärkung des ländlichen Raumes im Freistaat Sachsen“ in Höhe
von jeweils 70 TEUR und somit insgesamt 140 TEUR für die in der Begründung genannten
Maßnahmen.




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Beratungsfolge:

    SR 65/21-19/24
  • 24.11.2021 - SR - Entscheidung

Anlagen