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Rathaus
Altkötzschenbroda

Vergabeermächtigung für Bauleistungen gemäß VOB/A sowie Liefer- und Dienstleistungen gemäß VOL/A



Die Ermächtigung der hauptamtlichen Verwaltung durch den Stadtrat zur
eigenverantwortlichen Vergabe von Aufträgen nach VOB/A bzw. VOL/A ist erforderlich, um
Vergabeentscheidungen zeitnah treffen zu können, die sich aus den laufenden
Vergabeverfahren ergeben und um eine lückenlose Fortführung der Bauabläufe für bereits
begonnene Bauvorhaben garantieren zu können. Die zu beauftragenden Firmen sollen
rechtzeitig für die öffentlichen Bau- und Liefervorhaben der Großen Kreisstadt Radebeul
gebunden werden.

Die schnelle Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus (SARSCoV2) macht es erforderlich,
Sitzungen des Stadtrates auf ein notwendiges Minimum zu beschränken. Mit dieser
Ermächtigung soll die Möglichkeit der Vergabe von öffentlichen Aufträgen während dieser
Maßnahme aufrechterhalten werden. Die Einhaltung gesetzlicher und vertraglicher Fristen soll
sichergestellt und die Verzögerung von Baumaßnahmen sowie ein Verfall von Fördermitteln
sollen vermieden werden.


Die Ermächtigung bezieht sich u. a. auf folgende, gegenwärtig durchgeführte und noch nicht
abgeschlossene Vergabeverfahren:

Neubau Schillerhort Radebeul

Los 12 Metallbauarbeiten, Submission am 26.03.2020

Los 08 Tischlerarbeiten, Submission am 02.04.2020

Los 04 Innenputzarbeiten, Submission am 16.04.2020


Ölspurbeseitigung Stadt Radebeul 2020-2024, Submission am 09.04.2020

DigitalPakt Schule, Submission am 23.04.2020

Serkowitzer Straße, Straßen- und Tiefbau, Submission ab 20. KW 2020

Lieferung Bibliotheksmöbel Bibliothek Radebeul Ost, Submission ab 21. KW 2020

Erhaltungssatzung Villengebiet Ober- und Niederlößnitz, Submission ab 24. KW 2020


Beschluss:



Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul ermächtigt in seiner Sitzung am
22.04.2020 die hauptamtliche Verwaltung, Aufträge für Bauleistungen sowie Liefer- und
Dienstleistungen, die gemäß gültiger Hauptsatzung aufgrund ihrer jeweiligen
Bruttoauftragssumme hinsichtlich der Zustimmung zur Vergabe in der Zuständigkeit
des Stadtrates oder eines seiner beschließenden Ausschüsse liegen,
eigenverantwortlich ohne Gremienbeteiligung an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter
zu vergeben.

Die Ermächtigung gilt ausdrücklich und abschließend nur während der derzeit
bestehenden außerordentlichen Situation der Corona-Pandemie (SARSCoV2-
Pandemie) im laufenden Kalenderjahr und endet zwingend mit Ablauf dieser
Sondersituation.

Der Stadtrat ist anschließend in seiner jeweils nächsten regulären Sitzung über die
zwischenzeitlich aufgrund der Ermächtigung erfolgten Auftragsvergaben zu
informieren (Bauvorhaben/Liefer- bzw. Dienstleistung, Auftragnehmer,
Bruttoauftragssumme).




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Beratungsfolge:

    SR 37/20-19/24
  • 22.04.2020 - SR - Entscheidung

Anlagen