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Preisblatt zur Vermietung der Veranstaltungshalle im Radebeuler Kultur-Bahnhof


Gemäß § 10 Abs. 3 Ziffer 2 Hauptsatzung entscheidet der BKSA regelmäßig über die Festle-
gung privatrechtlicher Entgelte erst dann, wenn der Jahresertrag aus dieser Leistung den
Betrag von 10.000 EUR übersteigt. Hier wird ausnahmsweise davon abgewichen, da diese
Entgeltfestlegung in Bezug auf die Entwicklung des Kulturbahnhofs zum Dritten Ort erstmals
erfolgt. Damit hat diese Entscheidung grundsätzliche Bedeutung, die damit eine Beschluss-
fassung des BKSA rechtfertigt. Beschlussfassungen zu zukünftigen Fortschreibungen der
Entgelthöhen unterliegen dann jedoch wieder den normalen Zuständigkeitsabgrenzungen

Beschluss:


Der Bildungs-, Kultur- und Sozialausschuss beschließt das als Anlage 1 beigefügte Preis-
blatt zur Vermietung der Veranstaltungshalle im Radebeuler Kultur-Bahnhof.




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Beratungsfolge:

    BKSA 04/22-19/24
  • 21.06.2022 - BKSA - Entscheidung

Anlagen