Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

Neufassung des Grundsatzbeschlusses zur Dynamisierung institutioneller Förderungen sowie länger als drei Jahre laufender Projektförderungen der Stadt Radebeul


Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben sich grundlegend geändert. Beginnend be-
reits im Jahr 2021 hat sich die Inflation deutlich erhöht. Diese Entwicklung hat sich im laufen-
den Jahr dramatisch beschleunigt. Nach Vorhersagen der maßgeblichen Wirtschaftsfor-
schungsinstitute sowie der Zentralbanken wird sich diese Entwicklung auch in den kommen-
den Jahren fortsetzen und die Inflationsrate wird nur allmählich wieder in den EZB-Zielkorri-
dor von 2 % zurückkehren. Parallel dazu verdichten sich die Anzeichen für einen konjunktu-

Inhalt

Beschluss:


Der Stadtrat beschließt mit dem Ziel der Stabilisierung der Förder- und Vereinslandschaft im
Stadtgebiet angesichts des grundlegend gewandelten Inflationsumfeldes sowie der drohen-
den konjunkturellen Abkühlung eine Neufassung des Grundsatzbeschlusses zur Dynamisie-
rung institutioneller Förderungen sowie länger als drei Jahre laufender Projektförderungen.
Die bisherigen Regelungen werden durch Ziffer III des Grundsatzpapieres „Umgang mit der
Inflation hinsichtlich der Festlegung der eigenen städtischen Entgelte sowie der Ausreichung
städtischer Zuschüsse an Dritte“ (Anlage 1) ersetzt.
Diese Regelung tritt ab dem Haushaltsjahr 2023 in Kraft. Zugleich tritt der bisherige Grund-
satzbeschluss SR 46/19-14/19 vom 19.06.2019 zum 31.12.2022 außer Kraft.
Die Änderung der Grundförderung entsprechend Ziffer 5.1.3 der städtischen Förderrichtlinie
bleibt gesonderter Beschlussfassung vorbehalten.


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Beratungsfolge:

    SR 52/22-19/24
  • 12.10.2022 - SR - Entscheidung

Anlagen

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