Blick auf Radebeul
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Altkötzschenbroda

Grundsatzbeschluss zur Dynamisierung institutioneller Förderungen sowie länger als drei Jahre laufender Projektförderungen der Stadt Radebeul


Die Stadt Radebeul fördert seit vielen Jahren zahlreiche Träger vor allem im sozialen und
kulturellen Bereich. Mit dieser Förderung unterstützt sie deren Wirken für eine lebenswerte
Stadt und für eine sachgerechte Mitwirkung an der Erfüllung der kommunalen Aufgaben.

Neben Projektförderungen, die stets auf der Grundlage eines speziellen Kostenplanes der fi-
nanziellen Absicherung eines speziellen Projektes dienen, unterstützt die Stadt auch Institu-

Beschluss:



Institutionelle Förderungen durch die Stadt Radebeul werden, soweit die jeweiligen Zu-
schussvereinbarungen keine spezielle Dynamisierungsregelung enthalten, in Höhe des
Durchschnitts der sächsischen Inflationsrate der dem Jahr der Planaufstellung vorangegan-
genen Jahres drei Jahre (also für 2020 die Jahre 2016 - 2018) dynamisiert.

Diese Regelung tritt mit Ausnahme der Grundförderung ab dem Haushaltsjahr 2020 in Kraft.

Sie gilt zudem ausdrücklich auch für Projektförderungen, die bereits mindestens drei Jahre
von der Stadt unterstützt worden sind.

Ziel dieser Regelung ist der Erhalt des Realwertes der städtischen Förderung. Grundsätzli-
che Veränderungen der städtischen Förderung dem Grunde und der Höhe nach sind damit
naturgemäß nicht ausgeschlossen, bedürfen jedoch gesonderter Entscheidung der jeweils
zuständigen Organe der Stadt Radebeul.



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Beratungsfolge:

    SR 46/19-14/19
  • 19.06.2019 - SR - Entscheidung

Anlagen