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Altkötzschenbroda

Feststellung des Jahresabschlusses 2019 sowie Kenntnisnahme des Berichtes der örtlichen Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes


Gemäß § 88 SächsGemO i.V.m. den §§ 47 - 54 SächsKomHVO wurde der Jahresabschluss
für das Haushaltsjahr 2019 entsprechend den Rechtsvorschriften aufgestellt.

Nach § 88 SächsGemO besteht der Jahresabschluss aus
1. der Ergebnisrechnung,
2. der Finanzrechnung und
3. der Vermögensrechnung.
Weiterhin ist der Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern und durch einen
Rechenschaftsbericht zu erläutern sowie mindestens mit den gesetzlich geregelten Anlagen
zu ergänzen. Der Jahresabschluss mit all seinen Bestandteilen ist in Anlage 1 enthalten.

Am 12.10.2020 wurde die Vollständigkeitserklärung durch den Oberbürgermeister
unterzeichnet und am 30.10.2020 wurde der endgültige Jahresabschluss einschließlich des
Anhangs mit allen Anlagen und dem Rechenschaftsbericht dem Rechnungsprüfungsamt zur
örtlichen Prüfung nach § 104 SächsGemO übergeben.

Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses ist gemäß § 104 SächsGemO eine
Pflichtaufgabe des Rechnungsprüfungsamtes. Die Detailprüfungen der örtlichen Prüfung
erfolgten im Zeitraum vom März 2020 bis Juli 2020 mit Unterbrechungen. Es wurde ein
uneingeschränkter Prüfvermerk erteilt.

Beschluss:



Der Stadtrat stellt den örtlich geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2019 gemäß Anlage 1
fest und nimmt den Bericht der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt zur
Kenntnis.

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Beratungsfolge:

    SR 02/21-19/24
  • 20.01.2021 - SR - Entscheidung

Anlagen