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Billigung der Teilnahme der Stadtbäder und Freizeitanlagen Radebeul GmbH am Projektaufruf 2023 zum Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur


Die Radebeuler Schwimmhalle wurde 1983/84 errichtet und am 01.09.1984 feierlich in Be-
trieb genommen. Seitdem dient sie dem Schul- und Vereinssport sowie der Bevölkerung. Sie
ist zwischenzeitlich „in die Jahre“ gekommen und bedarf dringend einer grundlegenden Sa-
nierung.
Die Radebeuler Schwimmhalle steht im Eigentum und in der Betreibung der sbf GmbH, einer
städtischen Tochtergesellschaft. In den Jahren 2020/2021 hat der Aufsichtsrat der Gesell-
schaft auf der Grundlage einer Variantenuntersuchung eine Vorzugsvariante der Sanierung
bestätigt und im Ergebnis einer europaweiten Ausschreibung die Planungsleistungen verge-
ben.
Unter der seit dem 01.01.2023 tätigen neuen Geschäftsführung der sbf GmbH wurde das
Projekt gemeinsam mit den Planern engagiert fortgeführt und in diesem Zuge die Vorzugslö-
sung hinsichtlich der zukünftigen Nutzungs- und Betreibungsprozesse weiter optimiert.
Der Bund startet seit einigen Jahren jährlich Projektaufrufe zu seinem Programm „Sanierung
kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“. Die geplante
Schwimmhallensanierung passt in dieses Bundesprogramm. Für eine Teilnahme am diesjäh-
rigen Projektaufruf liegen seitens der sbf GmbH die erforderlichen konzeptionellen und pla-
nerischen Voraussetzungen vor. Jedoch ist es für eine Beteiligung am Projektaufruf zwin-
gend erforderlich, dass bis zum 06.10.2023 auch ein entsprechender Stadtratsbeschluss
über die Billigung der Teilnahme am Projektaufruf vorliegt. Dies soll mit Ziffer 1 des Be-
schlusses erfolgen. Auf Grund der Kurzfristigkeit war eine vorherige Befassung des Auf-
sichtsrates nicht möglich. Daher steht der Stadtratsbeschluss unter dem Vorbehalt, dass
auch der Aufsichtsrat der sbf GmbH in seiner Sitzung am 21.09.2023 seinerseits das fortge-
schriebene Projekt und die Beteiligung am Projektaufruf bestätigt.
Dem als Anlage 4 beigefügten Finanzierungskonzept kann die Art und Weise der Sicherung
der Gesamtfinanzierung entnommen werden. Neben den maximal möglichen 5,94 Mio. EUR
an Fördermitteln sind auch Eigenmittel i.H.v. 7,26 Mio. EUR erforderlich. Dafür wurden in der
sbf GmbH in den Vorjahren bereits Eigenmittel i.H.v. 2,40 Mio. EUR angespart. Die restli-
chen Eigenmittel sollen unter der Nutzung der Ausnahmeklausel des vom Stadtrat beschlos-
senen betriebswirtschaftlichen Rahmens der sbf GmbH über eine Kreditaufnahme i.H.v. 4,61
Mio. EUR durch die sbf GmbH gesichert werden.
Die Tilgung dieses Kredites soll ab 2026 zum einen unter Nutzung der im betriebswirtschaftli-
chen Rahmen der sbf GmbH vorgesehenen weiteren schrittweisen Umwandlung der jährli-
chen Tilgung des Gesellschafterdarlehens in Eigenkapital (1,65 Mio. EUR) sowie zum ande-
ren aus erwirtschafteten Nettoabschreibungen (2,96 Mio. EUR) erfolgen.

Inhalt

Beschluss:


1. Der Stadtrat billigt die Teilnahme der Stadtbäder und Freizeitanlagen Radebeul GmbH
(kurz: sbf GmbH) am Projektaufruf 2023 zum Bundesprogramm „Sanierung kommuna-
ler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ auf der Grundlage des
als Anlage 1 beigefügten Projektes zur Schwimmhallensanierung. Die Billigung steht
unter dem Vorbehalt, dass der Aufsichtsrat der sbf GmbH seine Zustimmung erteilt.
2. Zur Absicherung der notwendigen Eigenmittel der sbf GmbH für die Schwimmhallensa-
nierung bekräftigt der Stadtrat auf der Grundlage des seinerseits beschlossenen be-
triebswirtschaftlichen Rahmens [SR 77/18-14/19 vom 19.12.2018 (Anlage 2) i.d.F. von
SR 45/23-19/24 vom 21.06.2023 (Anlage 3)] Folgendes:
a. Entsprechend Ziffer 1 des betriebswirtschaftlichen Rahmens weitere sukzessive
jährliche Umwandlung der jährlichen Tilgungsleistungen des städtischen Gesell-
schafterdarlehens in Eigenkapital der sbf GmbH;
b. Entsprechend der Ausnahmeregelung der Ziffer 2 des betriebswirtschaftlichen
Rahmens i.V.m. dem als Anlage 4 beigefügten Finanzierungskonzept stellt der
Stadtrat seine Zustimmung zu einer Kreditaufnahme der sbf GmbH i.H.v. bis zu
4.610.375,00 EUR in Aussicht. Entsprechend des weiteren Projektfortganges ist
dem Stadtrat die konkret beabsichtigte Kreditaufnahme vorab zur Genehmigung
vorzulegen.




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Beratungsfolge:

    SR 51/23-19/24
  • 20.09.2023 - SR - Entscheidung

Anlagen

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