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Altkötzschenbroda

Beschluss über fristgemäß erhobene Einwendungen der Einwohner und Abgabenpflichtigen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2023


Der Entwurf der Haushaltssatzung ist an sieben Arbeitstagen elektronisch zur Verfügung zu
stellen oder öffentlich auszulegen. Ersteres erfolgte in Radebeul vom 07.03. bis zum
15.03.2023. Einwohner und Abgabepflichtige konnten ab Beginn der Auslegung binnen von
14 Arbeitstagen, d.h. bis zum Ablauf des 24.03.2023, Einwendungen gegen den Entwurf er-
heben. In der ortsüblichen Bekanntgabe im Amtsblatt 03/2023 der Auslegung wurde auf die-
se Frist hingewiesen. Über die fristgemäß erhobenen Einwendungen beschließt der Stadtrat
in öffentlicher Sitzung. Bis zum vorstehend benannten Fristablauf gingen drei Einwendungen
ein.
- Einwendung 1: Neubau Hort Grundschule Oberlößnitz / Karl-May-Museum (Anlage 1)
- Einwendung 2: Sanierung bzw. Ersatzneubau Schwimmhalle des Krokofit (Anlage 2)
- Einwendung 3: Energie- und Klimaschutz (Anlage 3)
Stellungnahmen der hauptamtlichen Verwaltung:
Zu Einwendung 1:
(a) Neubau Hort Grundschule Oberlößnitz
Es ist nicht richtig, dass der Neubau des Hortes der Grundschule Oberlößnitz nicht im Haus-
haltsplan enthalten ist.
Die Maßnahme ist im Teilhaushalt 7 unter der Investitionsnummer 07-00080 „Hort Oberlöß-
nitz“ veranschlagt. Zum einen sind dort übertragene Auszahlungsermächtigungen aus Vor-
jahren i.H.v. 474.938,44 EUR ausgewiesen. Damit ist der Fortgang der Planungsleistungen
abgesichert. Zum anderen sind für das Planjahr 2026 einzahlungsseitig 1.500.000 EUR und
auszahlungsseitig 2.100.000 EUR veranschlagt. Die verbleibenden Mittel zur Fertigstellung
sind dann in 2027 einzuplanen.
Die Veranschlagung basiert auf dem SR-Beschluss SR 70/20-19/24 „Art und Weise der Aus-
führung des investiven städtischen Bauvorhabens: Neubau eines Hortgebäudes für die
Grundschule Oberlößnitz Augustusweg 62a in 01445 Radebeul (Baubeschluss)“ vom
25.11.2020.
Derzeit läuft die Genehmigungsplanung, Lph. 4 HOAI.
Für die Realisierung der Maßnahme sind Fördermittel notwendig. Seit nunmehr zwei Jahren
wartet die Stadt auf die vom Bundestag beschlossene Bereitstellung von Fördermitteln für
die Ganztagsschulbetreuung. Bisher sind jedoch noch nicht alle Bund-Länder-Vereinbarun-
gen unterschrieben (jene mit Sachsen liegt vor). Erst wenn diese komplett vorliegen wird das
Förderprojekt wirksam und das jeweilige Bundesland kann dann seine Förderrichtlinie in
Kraft setzen. Erst danach können Fördermittelanträge gestellt und bewilligt werden.
Ein Beginn des eigentlichen Förderverfahrens noch im 1. Halbjahr 2023 wird immer unrealis-
tischer. Damit ist vor Ende 2023 keine Fördermittelbescheidung realistisch zu erwarten. Da-
mit ist ein Baubeginn frühestens im 2. Halbjahr 2024, eher 1. Halbjahr 2025 möglich.
Die geförderten Maßnahmen müssen bis Ende 2027 umgesetzt sein. Sowohl mit dem aktuel-
len Projektstand als auch mit der finanzielle Absicherung im Haushalt ist dies für Radebeul
realistisch machbar.
(b) Zuschuss Ergänzungsbau Karl-May-Museum

Beschluss:


Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul beschließt über fristgemäß erhobene Einwen-
dungen der Einwohner und Abgabenpflichtigen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung
2023 wie folgt:

Einwendung 1: Neubau Hort Grundschule Oberlößnitz / Karl-May-Museum (Anlage 1)
- Der Einwendung wird gefolgt:
- Enthaltungen:
- Der Einwendung wird nicht gefolgt:
Einwendung 2: Sanierung bzw. Ersatzneubau Schwimmhalle des Krokofit (Anlage 2)
- Der Einwendung wird gefolgt:
- Enthaltungen:
- Der Einwendung wird nicht gefolgt:
Einwendung 3: Energie- und Klimaschutz (Anlage 3)
- Der Einwendung wird gefolgt:
- Enthaltungen:
- Der Einwendung wird nicht gefolgt:




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Beratungsfolge:

    SR 13/23-19/24
  • 19.04.2023 - SR - Entscheidung

Anlagen