Außerordentliche Kredittilgung in 2022
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Der Stadtrat hatte angesichts der zu erwartenden negativen Auswirkungen der Corona-Pan-
demie auf den städtischen Haushalt mit dem Beschluss SR 06/21-19/24 sowie dessen Modi-
fizierung in SR 73/21-19/24 entsprechende Haushaltsvorsorge getroffen. So wurden zum ei-
nen die planmäßigen Tilgungen der Stadt in den Jahren bis 2025 herabgesetzt, um trotz der
Corona-Auswirkungen eine vertretbare Investitionstätigkeit zu sichern. Im Gegenzug wurde
jedoch festgeschrieben, dass wenn sich die erwarteten negativen Corona-Auswirkungen so
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt eine außerordentliche Kredittilgung in Höhe von 5.209.816,14 EUR
und damit in Höhe des nach Abzug des außerordentlichen Corona-Ausgleichs an die Stadt-
bäder und Freizeitanlagen GmbH verbleibenden hälftigen gegenüber den Planannahmen für
2021 verbesserten Zahlungsmittelsaldos aus laufender Verwaltungstätigkeit. Grundlage ist
der festgestellte Jahresabschluss zum 31.12.2021.
Beratungsfolge:
- 14.12.2022 - SR - Entscheidung
Anlagen