Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

Art und Weise der Ausführung des investiven städtischen Bauvorhabens: Erweiterung der Kindertagesstätte Thomas Müntzer auf dem Grundstück Meißner Straße 159 in 01445 Radebeul als Ersatz für die Kindertagesstätte Harmoniestraße 11 in 01445 Radebe


Aufgrund des erforderlichen Neubaus der Oberschule Kötzschenbroda ist eine Verlegung
von Kapazitäten der Kita Harmoniestraße erforderlich (Stadtratsbeschlusses SR 32/17-14/19
vom 20.09.2017 [Grundsatzentscheidung zum Schulstandort Kötzschenbroda] sowie des
Stadtratsbeschlusses SR 47/18-14/19 vom 20.06.2018 [B-Plan Nr. 93 „Schulcampus
Kötzschenbroda“]).

Mit Grundsatzentscheid SR 40/19-14/19 des Stadtrates vom 19.06.2019 wurde die
Fortführung der Planung der Vorzugsvariante 2a aus vorangegangener Machbarkeitsstudie
(Büro RAU ARCHITEKTEN) zur Erweiterung der Kindertagesstätte Thomas Müntzer mit
einigen zusätzlichen Auflagen zur künftigen Freiflächenkonzeption sowie der Prüfung der
anteiligen Unterbringung von Nutzungseinheiten für die Ersatztagespflege im östlich des
Bestandsgebäudes vorgesehenen Erweiterungsbaus beschlossen. Zudem wurde festgelegt,
die Vergabe des Planungsauftrages zur Vorbereitung eines Baubeschlusses in den nächsten
Leistungsstufen 2 - 3 sei vom Stadtentwicklungsausschuss zu beschließen.

Überdies wurde die Formierung einer planungsbegleitenden Arbeitsgruppe bestehend aus
Mitgliedern der jeweiligen Kitaleitungen und Elternvertretungen der zusammenzuführenden
Einrichtungen, sowie Vertretern des Bildungs-, Kultur- und Sozialausschusses angeordnet,
welcher den weiteren Planungsprozess aktiv mitgestalten soll.

Die Arbeitsgemeinschaft wurde aus folgenden Teilnehmergruppen zusammengestellt:
3 Vertreter des Bildungs-, Kultur- und Sozialausschuss
Vertreter der jeweiligen Kita-Leitungen (Kita Harmoniestraße / Kita Th. Müntzer)
Elternvertreter beider Kindertageseinrichtungen (Kita Harmoniestraße / Kita Th. Müntzer)
Vertreter der Verwaltung

Nachdem der Auftrag der weiteren Planungsleistungen für die Objektplanung in den
Leistungsphasen 2 und 3 gemäß Entscheidung des Stadtentwicklungsausschusses vom
03.09.2019 an das bereits mit der Machbarkeitsstudie betraute Architekturbüro RAU
ARCHITEKTEN aus Dresden erging, wurde die Objektplanung sowohl für die erforderlichen
Umbauarbeiten im Bestandsgebäude als auch für den Erweiterungsbau unter Mitwirkung
und in enger Abstimmung mit den Teilnehmern des Arbeitskreises im 4. Quartal 2019 mit
Nachdruck vorangetrieben. Auf bislang vier durchgeführten Beratungen der einberufenen
Arbeitsgruppe wurden die jeweils seitens des Architekturbüro RAU vorgestellten
Planungsstände zum Teil kontrovers diskutiert, Vor- und Nachteile untersuchter Varianten
gegenübergestellt sowie die Umsetzung des ursprünglich aufgestellten Bedarfskonzeptes als
auch die funktionale Anordnung der einzelnen Nutzungseinheiten eingehend erörtert.

Durch die Mitglieder der Arbeitsgruppe wurden die Entscheidungen zur weiteren
Planungsfortschreibung getroffen. Rückblickend bleibt festzustellen, dass diese
Zusammenkünfte der Vertreter der Arbeitsgruppe stets von konstruktivem Charakter geprägt
waren. Die Ergebnisse und Festlegungen der einzelnen Besprechungen wurden jeweils
protokolliert und allen Beteiligten im Nachhinein zur Kenntnis übersandt. (s. Anl. 2)


Beschluss:



Der Stadtrat beschließt die von der gemeinsamen Arbeitsgruppe und dem Büro RAU
ARCHITEKTEN erarbeitete Vorplanung zur Erweiterung der Kindertagesstätte Thomas
Müntzer (Stand Januar 2020) als Kompensation der entfallenden Kita Harmoniestraße sowie
zum Abbau der räumlichen Defizite der Kita Thomas Müntzer als Grundlage für den
Erweiterungsbau auf dem Gelände der Kindertagesstätte Thomas Müntzer in Radebeul.

Auf dieser Grundlage wird die hauptamtliche Verwaltung ermächtigt, die weiteren Planungs-
und Realisierungsschritte durchzuführen.

Der Baubeschluss umfasst den neuen Baukörper sowie die notwendigen Änderungen im
Bestand. Die erforderliche Gestaltung der Außenanlagen wird im Rahmen der weiteren
konzeptionellen Planungsbegleitung durch die eigens dafür gebildete Arbeitsgruppe noch zu
entwickeln und in einem separaten Baubeschluss zu entscheiden sein.


Zurück

Beratungsfolge:

    SR 27/20-19/24
  • 18.03.2020 - SR - Entscheidung

Anlagen