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Altkötzschenbroda

Überplanmäßige Kredittilgung in 2023 und Aufhebung des Grundsatzbeschlusses zur Art und Weise der coronabedingten Tilgungsabsenkung


Der Stadtrat hatte angesichts der zu erwartenden negativen Auswirkungen der Corona-Pan-
demie auf den städtischen Haushalt mit dem Beschluss SR 06/21-19/24 sowie dessen Modi-
fikation mittels SR 73/21-19/24 Haushaltsvorsorge getroffen.
So wurden die planmäßigen Tilgungen der Stadt in den Jahren bis einschließlich 2025 her-
abgesetzt, um trotz der Corona-Auswirkungen eine vertretbare Investitionstätigkeit zu si-

Beschluss:


Der Stadtrat beschließt in Umsetzung des Grundsatzbeschlusses SR 06/21-19/24 i.d.F. der
Modifikation mittels SR 73/21-19/24 eine außerordentliche Kredittilgung in Höhe von
475.215,37 EUR. Grundlage ist der Jahresabschluss zum 31.12.2022.
Da damit die ursprüngliche Tilgungsreduzierung im Zuge der Corona-Vorsorge vollständig
wieder aufgeholt wurde, wird der Grundsatzbeschluss SR 06/21-19/24 i.d.F. der Modifikation
mittels SR 73/21-19/24 zugleich aufgehoben. Die planmäßige Tilgung beträgt somit in den
Jahren 2024 und 2025 jeweils 1 Mio. EUR und ab dem Jahr 2026 jeweils 2,2 Mio. EUR.




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Beratungsfolge:

    SR 66/23-19/24
  • 13.12.2023 - SR - Entscheidung

Anlagen