Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

Verlängerung des Durchführungszeitraumes des Sanierungsgebietes Zentrum und Dorfkern Radebeul-Ost



§ 235 Abs. 4 BauGB sieht grundsätzlich vor, dass Sanierungssatzungen, die vor dem
1. Januar 2007 bekannt gemacht wurden, bis zum 31. Dezember 2021 aufzuheben sind.
Dies trifft auf die Sanierungssatzung „Zentrum und Dorfkern Radebeul-Ost“ zu, die am
1. November 2003 erstmalig bekanntgemacht wurde. Und auch der Beschluss SR 24/14 –
09/14 vom 16. April 2014 über die Satzung zur förmlichen Festlegung des

Beschluss:


Die Satzung des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes „Zentrum und Dorfkern
Radebeul-Ost“ wird nicht vor dem 31.Dezember 2023 aufgehoben, um die Durchführung der
Stadtsanierung sicherzustellen.




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Beratungsfolge:

    SR 63/21-19/24
  • 24.11.2021 - SR - Entscheidung

Anlagen