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Erlass einer Satzung über eine Veränderungssperre - Bebauungsplan Nr. 107 Winzerstraße/Am Bornberge



Mit Beschluss SR 67/22-19/24 wurde vorangehend der Aufstellungsbeschluss zum
Bebauungsplan Nr. 107 „Winzerstraße/Am Bornberge“ gefasst.

Die Baugestalt der Nieder- und Oberlößnitz ist bis heute durch frei stehende Einzelhäuser
(Villen) und eine starke Durchgrünung der umgebenden Grundstücksflächen geprägt. Das
vorliegende Plangebiet, welches fast vollständig bebaut ist, entspricht diesem Charakter, mit
zusätzlichen Eigenheiten hinsichtlich der Gebäudestellung. Diese ergeben sich aus der
Überlagerung des gründerzeitlichen Straßenrasters mit den quer dazu verlaufenden,
historischen Weinbergswegen.

Während in den Villengebieten der Nieder- und Oberlößnitz die Gebäudestellung
mehrheitlich parallel zur Straße bzw. zur straßenseitigen Grundstücksgrenze verläuft und
sich damit für die städtebauliche Weiterentwicklung klare Regeln für Baufelder wie auch für
Freiräume ergeben, weisen die Baufelder und folglich die Gebäudestellung entlang der
historischen Weinbergswege, wie im vorliegenden Fall der Winzerstraße und Am Bornberge,
eine Besonderheit auf.

Beschluss:


Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul beschließt die Satzung über eine
Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 107
„Winzerstraße/Am Bornberge“ entsprechend Anlage 1.



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Beratungsfolge:

    SR 68/22-19/24
  • 14.12.2022 - SR - Entscheidung

Anlagen