Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur 1. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes


Der aktuell rechtsgültige Flächennutzungsplan der Großen Kreisstadt Radebeul wurde am
23.11.2005 durch den Stadtrat beschlossen und 2006 genehmigt und in Kraft gesetzt.
Demografische-, ökologische-, ökonomische- aber auch juristische Veränderungen machen
eine kritische Auseinandersetzung mit den aktuellen Darstellungen und den zukünftigen
Bodenentwicklungen Radebeuls notwendig. Zudem sind die Darstellungen von real
bebauten Siedlungsbereichen zum Teil zu ungenau und Abgrenzung von bebauten zu
unbebauten Bereichen nur schwer möglich. Dieser Umstand erschwert die tägliche Arbeit
der Bauverwaltung und stellt ebenso eine unbefriedigende Situation für
Grundstückseigentümer und Interessierte da.
Mit der Beschlussvorlage SR 51/18-14/19 vom 19.09.2018 wurde die Weiterentwicklung und
Anpassung des Flächennutzungsplanes initiiert. Nach einer umfangreichen fachlichen
Auseinandersetzung mit der Thematik liegt nun der sowohl verwaltungsintern abgestimmte
sowie mit dem Stadtentwicklungsausschuss vorbesprochene Vorentwurf zur 1.
Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes (Anlage 1) vor. Im nächsten Schritt ist es
wichtig, sowohl die Öffentlichkeit als auch die Behörden mit einzubeziehen, um wichtige
Information und Hinweise für die Erarbeitung des Entwurfes inklusive der Begründung und
des Umweltberichtes zu sammeln.

Anlage:
Anlage 1: Vorentwurf Gesamtfortschreibung Flächennutzungsplan


Beschluss:



Der Stadtrat beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie
der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf der 1. Gesamtfortschreibung des
Flächennutzungsplanes.

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Beratungsfolge:

    SR 35/22-19/24
  • 18.05.2022 - SR - Entscheidung

Anlagen