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Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 95 Schulstandort Wilhelm-Eichler-Straße


Das Planungsziel besteht in der Sicherung des vorhandenen Schulstandortes
(allgemeinbildende Schule mit Hort).

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Im
beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13

Beschluss:



Der Stadtentwicklungsausschuss billigt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 95
„Schulstandort Wilhelm-Eichler-Straße“ in der Fassung Februar 2021 bestehend aus dem
Rechtsplan (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie der Begründung (Teil C)
und beschließt die öffentliche Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie
die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.




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Beratungsfolge:

    SEA 10/21-19/24
  • 09.03.2021 - SEA - Entscheidung

Anlagen