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Altkötzschenbroda

Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 100 Obere Burgstraße


Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 100 „Obere Burgstraße“ wurde am
16.09.2020 mit Beschluss SR 64/20-19/24 durch den Stadtrat gefasst. Das Planungsziel
besteht in der Sicherung eines Wohnstandortes.

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach §13BauGB durchgeführt. Im
vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach §2 Abs. 4 BauGB, von dem

Beschluss:


Der Stadtrat beschließt:
1. die während der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 2 BauGB
und der Behörden gemäß §4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen und
Hinweise zum Bebauungsplan Nr. 100 „Obere Burgstraße“ wurden geprüft. Der
Stadtrat beschließt über die Anregungen wie aus Anlage 1 ersichtlich. Die
vorgetragenen Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2. den Bebauungsplan Nr. 100 „Obere Burgstraße“ in der Fassung vom 04.12.2020 mit
red. Änderungen vom 20.08.2021 bestehend aus Teil A – Rechtsplan, Teil B –
textliche Festsetzungen (Anlage 2 und 3) und billigt die Begründung (Anlage 4).




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Beratungsfolge:

    SR 56/21-19/24
  • 22.09.2021 - SR - Entscheidung

Anlagen