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Die Vergabe von Bauleistungen gemäß VOB/A für das Vorhaben: Instandsetzung der Straßenböschung im Bereich Jagdweg Nr. 7 in Radebeul



Das Bauvorhaben „Instandsetzung der Straßenböschung im Bereich Jagdweg 7“ wurde
gemäß § 3 a VOB/A öffentlich ausgeschrieben und am 01. Dezember 2021 auf der
Vergabeplattform von Vergabe24.de sowie am 03.Dezember 2021 auf der Homepage der
Stadtverwaltung Radebeul veröffentlicht.

Gegenstand des Vorhabens ist die Sicherung der talseitigen Steilböschung mit einem 15m
langen Stahlbeton- Kopfbalken mit Tiefengründung und Kleinverpresspfählen.

Sieben Firmen haben sich die Unterlagen heruntergeladen. Davon haben sich fünf Firmen
konkret durch die Einreichung eines Angebotes an der Ausschreibung beteiligt.

Die Firma Heinrich Lauber ist der Mindestbieter aus der öffentlichen Ausschreibung. Sie war
schon mehrmals für die Stadtverwaltung Radebeul tätig (z.B. Ausbau der Oberen
Bergstraße/ Kottenleite und Ausbau der Dresdner Straße zwischen See- und Wiesenstraße)
und konnte dabei ihre Leistungsfähigkeit nachweisen.

Die Kostenschätzung des beauftragen Ingenieurbüro Kühnel aus Dresden vom 9. September
2021 ergab eine geschätzte Bausumme in Höhe von 93.460 Euro (brutto)

Die hohe Differenz zwischen der Kostenschätzung und der Angebotssumme resultiert aus
den zurzeit ständig steigenden Materialpreisen im Baugewerbe, der von der Politik
angekündigten Erhöhung des Mindestlohnes und der guten Auftragslage der Firmen.




Beschluss:


Der Stadtentwicklungsausschuss der Großen Kreisstadt Radebeul beschließt in seiner
Sitzung am 1. März 2022, den Auftrag für das Vorhaben“ Instandsetzung der
Straßenböschung im Bereich Jagdweg 7“ an die Firma:
Bauunternehmung
Heinrich Lauber GmbH & Co.KG
Industriestraße 27
01640 Coswig


zu einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 127.983,54 Euro (brutto) zu vergeben.


Der Auftrag darf erst erteilt werden, wenn im Falle einer Bieterbeanstandung die
Nachprüfungsbehörde nicht innerhalb von 10 Kalendertagen nach Unterrichtung das
Vergabeverfahren beanstandet hat.




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Beratungsfolge:

    SEA 03/22-19/24
  • 01.03.2022 - SEA - Entscheidung

Anlagen