Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

Excess commitment authorisation for new after-school care centre at Schiller School



Die Ermächtigung der hauptamtlichen Verwaltung durch den Stadtrat zur eigenverantwort-
lichen Vergabe von Aufträgen nach VOB/A bzw. VOL/A ist erforderlich, um Vergabeent-
scheidungen zeitnah treffen zu können, die sich aus den laufenden Vergabeverfahren ergeben
und um eine lückenlose Fortführung der Bauabläufe für bereits begonnene Bauvorhaben ga-
rantieren zu können. Die zu beauftragenden Firmen sollen rechtzeitig für die öffentlichen Bau-
bzw. Liefer-/Dienstleistungsvorhaben der Großen Kreisstadt Radebeul gebunden werden.
Eine Beeinträchtigung der Abläufe der geplanten Vorhaben allein durch Zeitverzug soll nach
Möglichkeit vermieden werden.

Mit dieser Ermächtigung sollen verwaltungsinterne Fristen verkürzt werden, um den Abstand
zwischen der Angebotsabgabe und der Beauftragung der Firmen so gering wie möglich zu
halten.

Voraussichtlich betrifft die Vergabeermächtigung folgende Vorhaben:

1. Ausbau der Seestraße zwischen Gartenstraße und Dresdner Straße
Straßen-, Tief- und Kanalbau
Kostenschätzung: 384.000.- € brutto

2. Neubau Schillerhort Radebeul
Los 11 – Fliesen: Kostenschätzung = 49.500.- € brutto
Los 13 – Bodenbelagsarbeiten: Kostenschätzung = 45.700.- € brutto
Los 14 – Malerarbeiten: Kostenschätzung = 39.500.- € brutto

3. Brandschutztechnische Sanierung Grundschule Oberlößnitz
Los 2 – Tischlerarbeiten: Kostenschätzung = 59.400.- € brutto

Die o.g. Aufzählung ist nicht abschließend zu verstehen. Insbesondere kann es durch mög-
liche höhere Angebotssummen nach den Submissionen ggf. zu einer Überschreitung der Zu-
stimmungsgrenze laut Hauptsatzung kommen bzw. durch Widersprüche sind Änderungen in
den geplanten Verfahrensabläufen anderer Maßnahmen denkbar.




Beschluss:



Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul ermächtigt in seiner Sitzung am 15.07.2020 die
hauptamtliche Verwaltung, Aufträge für Bauleistungen sowie Liefer- und Dienstleistungen, die
gemäß gültiger Hauptsatzung aufgrund ihrer jeweiligen Bruttoauftragssummen hinsichtlich der
Zustimmung zur Vergabe in der Zuständigkeit des Stadtrates oder eines seiner beschließen-
den Ausschüsse liegen, eigenverantwortlich ohne Gremienbeteiligung an den jeweils wirt-
schaftlichsten Bieter zu vergeben.

Die Ermächtigung gilt ausdrücklich und abschließend nur für die sitzungsfreie Zeit des Stadt-
rates und seiner Ausschüsse in der Zeit vom 16.07.2020 bis 15.09.2020.

Der Stadtrat ist in der ersten regulären Sitzung nach der Sommerpause am 16.09.2020 über
die aufgrund der Ermächtigung erfolgten Auftragsvergaben zu informieren (Bauvorhaben /
Liefer- bzw. Dienstleistung; Auftragnehmer; Bruttoauftragssumme).


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Beratungsfolge:

    VFA 11/20-19/24
  • 02.09.2020 - VFA - Entscheidung
  • 02.09.2020 - SR - Entscheidung

Anlagen