Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

Citizens' assets as at 31.12.2019


Das im städtischen Haushalt nachgewiesene Vermögen stellt nur einen Teil des öffentlichen
Vermögens der Stadt Radebeul und damit der Radebeuler Bürgerschaft dar. Weitere
Vermögensteile sind die Beteiligungen der Stadt an Zweckverbänden sowie die un- und
mittelbaren Beteiligen der Stadt an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts.
Um einen Gesamtüberblick über die städtische Vermögenssituation und damit jene des
öffentlichen Vermögens der Radebeuler Bürgerschaft zu erhalten, müssen die
Jahresabschlüsse der einzelnen Teilvermögen zu einem Gesamtabschluss des sog.
„Konzerns Stadt“ zusammengeführt werden. Dabei erfolgt eine Konsolidierung der Bilanz-
bzw. Kapitalseite. Auf eine Konsolidierung der Umsatzseite wird aus Aufwands- und
Vereinfachungsgründen verzichtet.
Wie der Übersicht zum 31.12.2019 (Anlage 1) entnommen werden kann, konnte auch im
Jahr 2019 der gesetzliche Auftrag zur Sicherung einer stetigen Aufgabenerfüllung der Stadt
(§ 72 Abs. 1 SächsGemO) sowie zum Erhalt des städtischen Vermögens (§ 89 Abs. 1
SächsGemO) auch im „Konzern Stadt“ vollumfänglich erfüllt werden.

Nachbemerkung:
Mit der letzten Novelle der SächsGemO durch Artikel 8 Absatz 1 des Zweiten Gesetzes zur
Fortentwicklung des Kommunalrechts vom 13. Dezember 2017 (SächsGVBl. S. 626) wurden
auch die Regelungen zum Gesamtabschluss der Stadt geändert. In der bisherigen Fassung
wäre ab 2021 die Vorlage eines Gesamtabschlusses zwingend erforderlich gewesen.
Mit dem Ziel der Verwaltungsvereinfachung wurde die bisherige Muss-Vorschrift in eine
Kann-Vorschrift umgewandelt. Nunmehr kann die Stadt gemäß § 88b Abs. 1 SächsGemO

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Beratungsfolge:

    InfoSR 01/21-19/24
  • 20.01.2021 - SR - Kenntnisnahme

Anlagen