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Acquisition of the Villa Kolbe property, Zinzendorfstrasse 16 in Radebeul


Die Grundstückseigentümer „Zinzendorfstraße 16 GbR“ boten mit Schreiben vom 01. März
2024 (Anlage 2) der Stadt Radebeul in Form einer Schenkung an, ihr etwa 9.140 m² großes,
parkartiges Grundstück Zinzendorfstraße 16 in Radebeul, schuldenfrei an die Stadt zu über-
tragen. Hintergrund dessen war die Nichterreichbarkeit eines „ausreichenden“ Baurechts auf
diesem Grundstück, um eine - nach ihrer Auffassung - Wirtschaftlichkeit des Villenanwesens
erreichen zu können. Die Stadt hat - unbeschadet der Rechte des Stadtrates - den Grund-
stückseigentümern ein unter entsprechenden Vorbehalt stehendes Vertragsangebot mit
Schreiben vom 18.04.2024 (Anlage 3) unterbreitet. So soll das Grundstück für einen Kauf-
preis von einem Euro schulden- und lastenfrei erworben werden. Die wirtschaftliche Zumut-
barkeit des Erhalts des denkmalgeschützten Villenanwesens einschließlich Villengarten wird
nicht Geschäftsgrundlage des Kaufvertrages. Im Falle des Scheiterns des Vertragsabschlus-
ses tragen die Grundstückseigentümer die Notar- und Vertragskosten. Die Eigentümer haben
diesem Angebot mit Schreiben vom 29.04.2024 (Anlage 4) grundsätzlich zugestimmt.
Eine zusätzliche Bebaubarkeit des denkmalgeschützten Anwesens wurde von den Denkmal-
behörden ausgeschlossen und war Gegenstand zahlreicher, für die Grundstückseigentümer
erfolgloser Verwaltungsrechtsverfahren. Dieses Ansinnen wurde vom Stadtrat wiederholt aus-
drücklich mitgetragen und mündete zugleich auch in ein entsprechendes Bebauungsplanver-
fahren (B-Plan Nr. 85).
Bei diesem Anwesen handelt es sich nach Aussage des Landesamtes für Denkmalpflege vor
dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht um das großartigste Villenanwesen in Radebeul
(siehe auch Anlage 5). Die Zinzendorfstraße 16 in Radebeul ist mit seiner Villa, Nebengebäu-
de, Garten und Einfriedung aufgrund ihrer geschichtlichen, respektive baugeschichtlichen und
gartenhistorischen sowie künstlerischen Bedeutung ein Kulturdenkmal, an dessen Erhalt ein
öffentliches Interesse besteht. Das Landesamt für Denkmalpflege hat dies mit Schreiben vom
24. April 2024 (Anlage 6) nochmals bestätigt.
Die derzeit ungenutzte Villa befindet sich in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand ins-
besondere das Dach ist durch die jahrelange Vernachlässigung stark in Mitleidenschaft gezo-
gen worden. Der großartige, parkähnliche Garten stellt sich derzeit als ein mit Bäumen und
Sträuchern bewachsenes Dickicht dar, welches das Villengebäude mehr gefangen hält, als
ihm einen respektablen Freiraum zur Wirkung zu gewähren. Das Sächsische Oberverwal-
tungsgericht hat nach der Inaugenscheinnahme des Villenanwesens aufgrund der mündlichen
Verhandlung zu den Verwaltungsrechtsverfahren ausgeführt, dass trotz dieser Umstände nicht
die Denkmaleigenschaft untergegangen ist. Bereits die von der Grundstückseigentümerin als
damalige Klägerin veranlasste Beräumung eines Teils des Wildwuchses im Außenbereich zur
Durchführung des Gerichtstermins vermochte - so das Sächsische Oberverwaltungsgericht -
einen Eindruck der Wechselbeziehung zwischen dem Villengebäude und dem Gartenbereich
zu vermitteln. Sie zeigt auch - so das Sächsische Oberverwaltungsgericht -, dass die Eigen-
schaften des Anwesens, die die Denkmaleigenschaft begründen, durch Erhaltungs- und Re-
paraturmaßnahmen wieder ihre Wirkung entfalten werden.

Resolution:


Der Stadtrat beschließt, das Grundstück Zinzendorfstraße 16 in 01445 Radebeul, Flurstück
481 der Gemarkung Radebeul, mit seinen aufstehenden Gebäuden („Villa Kolbe“ mit Einfrie-
dung sowie Nebengebäude ehemaliges Kutscherhaus) und den Villengarten (Anlage 1 – La-
geplan) zum Preis von 1,-- Euro von den Eigentümern schulden- und lastenfrei zu erwerben.
Der Oberbürgermeister wird angewiesen, alle für die Umsetzung des Beschlusses notwendi-
gen Schritte zu unternehmen.
Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass die Stadt beabsichtigt mit eigenem Geld, ggf. unter-
stützt mit Denkmalfördermitteln, dass Objekt schrittweise zu sichern und damit im öffentli-
chen Raum wieder erlebbar zu machen:
- Notsicherung des Gebäudes
- Denkmalgerechte Sanierung Einfriedung
- Erfassung, Sicherung und ggf. Wiederherstellung der denkmalgeschützten Parkanla-
ge auf der Grundlage einer entsprechenden Fachplanung mit nachfolgender Zugäng-
lichkeit für die Öffentlichkeit
- Denkmalgerechte Sanierung Dach der Villa.
Der Stadtrat nimmt ferner zur Kenntnis, dass die Stadt derzeit keine eigene Nutzungsabsicht
für den Gebäudebestand hat und daher auch keine Komplettsanierung der Villa beabsichtigt.
Vielmehr beabsichtigt sie, dass wie vorstehend beschrieben gesicherte und in seiner öffentli-
chen Erlebbarkeit wiederhergestellte Areal zu gegebener Zeit an Interessenten zu veräu-
ßern. Dabei sind sowohl die Belange des Denkmalschutzes als auch der Stadtplanung ent-
sprechend rechtlich abzusichern.




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Consultation sequence:

    SR 39/24-19/24
  • 22.05.2024 - SR - Entscheidung

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