Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

Uchwała w sprawie ustanowienia statutu obszaru zewnętrznego nr 1 Jägerstraße


Im Bereich Jägerstraße besteht eine Wohnbebauung im Außenbereich. Dieser
Siedlungsbereich wird im Osten und Westen durch Wald, im Süden durch eine Hangkante
und im Norden durch die Jägerhofstraße mit angrenzender Wohnbebauung begrenzt.
Für diesen Siedlungsbereich soll eine Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB
aufgestellt werden, um die bereits bebaute Struktur fortentwickeln zu können. Diese Satzung
erleichtert die Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich, ändert aber nichts an der
Außenbereichslage.
Der vorgenannte Siedlungsbereich stellt einen bebauten Bereich im Außenbereich dar, der
nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt ist und in dem eine Wohnbebauung von
einigem Gewicht im Sinne des §35 Abs. 6 BauGB vorhanden ist. Demzufolge kann die Stadt
Radebeul durch diese Satzung bestimmen, dass Wohnzwecken dienende Vorhaben im

Beschluss:


Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 20.05.2020 die Aufstellung einer Satzung über
die erleichterte Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich. Diese trägt die Bezeichnung
Außenbereichssatzung Nr. 1 „Jägerstraße“.
Der Stadtrat beschließt die Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs der
Außenbereichssatzung entsprechend der Anlage.
Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass die Planung im vereinfachten Verfahren gemäß §13
BauGB durchgeführt wird.



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Beratungsfolge:

    SR 42/20-19/24
  • 20.05.2020 - SR - Entscheidung

Anlagen