Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

Odstąpienie od sporządzania skonsolidowanych sprawozdań finansowych za 2020 r.


Aufgrund der Auslagerung von kommunalen Aufgaben aus den Kernhaushalten in
Beteiligungsunternehmen kommt es in Radebeul, wie auch in anderen Städten und
Gemeinden, zu konzernähnlichen Strukturen. Die Tochterunternehmen (z.B. BZGR, BGR,
sbf GmbH) richten ihre Geschäftstätigkeit dabei - wie in der freien Wirtschaft - in der Regel
auf die Ziele der „Konzernmutter“ in Form der Kommunalverwaltung aus.
Um eine realistische Informationsbasis zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
sicherzustellen, wurde in die Gemeindeordnungen der Bundesländer die Verpflichtung zum
Gesamtabschluss aufgenommen, durchweg unter Bezugnahme auf die Regelungen zum
Konzernabschluss im HGB. Auch gemäß SächsGemO war für jedes Haushaltsjahr neben
dem Einzelabschluss der Kernverwaltung ein konsolidierter Gesamtabschluss vorgesehen.



Beschluss:


Gemäß § 88b SächsGemO i. V. m. Teil A XIV Nr. 3 Buchst. a der VwV Kommunale
Haushaltswirtschaft in der jeweils geltenden Fassung beschließt der Stadtrat der Großen
Kreisstadt Radebeul, für das Haushaltsjahr 2020 auf die Aufstellung eines
Gesamtabschlusses zu verzichten.




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Beratungsfolge:

    SR 21/20-19/24
  • 18.03.2020 - SR - Entscheidung

Anlagen