Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

Aktywa obywateli na dzień 31.12.2018 r.


Das im städtischen Haushalt nachgewiesene Vermögen stellt nur einen Teil des öffentlichen
Vermögens der Stadt Radebeul und damit der Radebeuler Bürgerschaft dar. Weitere Vermö-
gensteile sind die Beteiligungen der Stadt an Zweckverbänden sowie die un- und mittelbaren
Beteiligen der Stadt an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts.
Um einen Gesamtüberblick über die städtische Vermögenssituation und damit jene des öf-
fentlichen Vermögens der Radebeuler Bürgerschaft zu erhalten, müssen die Jahresab-
schlüsse der einzelnen Teilvermögen zu einem Gesamtabschluss des sog. „Konzerns Stadt“
zusammengeführt werden. Dabei erfolgt eine Konsolidierung der Bilanz- bzw. Kapitalseite.
Auf eine Konsolidierung der Umsatzseite wird aus Aufwands- und Vereinfachungsgründen
verzichtet.
Wie der Übersicht zum 31.12.2018 (Anlage 1) entnommen werden kann, konnte auch im
Jahr 2018 der gesetzliche Auftrag zur Sicherung einer stetigen Aufgabenerfüllung der Stadt
(§ 72 Abs. 1 SächsGemO) sowie zum Erhalt des städtischen Vermögens (§ 89 Abs. 1
SächsGemO) auch im „Konzern Stadt“ vollumfänglich erfüllt werden.

Nachbemerkung:
Mit der letzten Novelle der SächsGemO durch Artikel 8 Absatz 1 des Zweiten Gesetzes zur
Fortentwicklung des Kommunalrechts vom 13. Dezember 2017 (SächsGVBl. S. 626) wurden
auch die Regelungen zum Gesamtabschluss der Stadt geändert. In der bisherigen Fassung
war ab 2021 die Vorlage eines Gesamtabschlusses zwingend erforderlich.
Mit dem Ziel der Verwaltungsvereinfachung wurde die bisherige Muss-Vorschrift in eine

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Beratungsfolge:

    InfoSR 06/19-19/24
  • 18.12.2019 - SR - Kenntnisnahme

Anlagen