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Uchwała w sprawie przystąpienia do sporządzenia planu zagospodarowania przestrzennego nr 107 z oznaczeniem Winzerstraße/Am Bornberge



Die Baugestalt der Nieder- und Oberlößnitz ist bis heute durch frei stehende Einzelhäuser
(Villen) und eine starke Durchgrünung der umgebenden Grundstücksflächen geprägt. Das
vorliegende Plangebiet, welches fast vollständig bebaut ist, entspricht diesem Charakter, mit
zusätzlichen Eigenheiten hinsichtlich der Gebäudestellung. Diese ergeben sich aus der
Überlagerung des gründerzeitlichen Straßenrasters mit den quer dazu verlaufenden,
historischen Weinbergswegen.
Während in den Villengebieten der Nieder- und Oberlößnitz die Gebäudestellung
mehrheitlich parallel zur Straße bzw. zur straßenseitigen Grundstücksgrenze verläuft und
sich damit für die städtebauliche Weiterentwicklung klare Regeln für Baufelder wie auch für
Freiräume ergeben, weisen die Baufelder und folglich die Gebäudestellung entlang der
historischen Weinbergswege, wie im vorliegenden Fall der Winzerstraße und Am Bornberge,
eine Besonderheit auf.
Historische Winzer- und Bauernhäuser stehen dort in der Flucht der Weinbergswege,
während sich später errichtete Villen an ihren seitlichen Grundstücksgrenzen orientieren.
Diese folgen aber dem Raster der neueren gründerzeitlichen Straßen. So entsteht eine
springende Bauflucht, bei der die einzelnstehenden Grundstücke durch großzügige Gärten
entweder vor oder hinter dem Gebäude geprägt sind. Durch diesen lebhaften Wechsel
entsteht der Eindruck einer Mehrreihigkeit, die jedoch faktisch nicht gegeben ist.
Eine Bauvoranfrage für den Neubau eines Wohnhauses erstmals „in 2. Reihe“ verdeutlicht
die zu erwartende Nachverdichtung des Gebietes und eine damit verbundene nachhaltige
Veränderung der städtebaulichen Struktur. Mit dem Bebauungsplan soll der vorhandene
Gebietscharakter mit seiner locker bebauten und stark durchgrünten Struktur langfristig
gesichert und eine Verdichtung der Bebauung hin zu einer Mehrreihigkeit verhindert werden.
Dem Eindruck einer gegebenen Mehrreihigkeit soll der Plan durch eine förmliche Festlegung
der bestehenden Baufelder entgegenwirken. Für das vorliegende Quartier besteht das
Planungsziel in der Sicherung des charakteristischen Ortsbildes mit seiner lockeren
Wohnbebauung unter Berücksichtigung der Maßstäblichkeit der bereits vorhandenen
Bebauung, sowie im Erhalt der privaten Grünbereiche. Dieses Ziel gilt mit Nachdruck im
Zusammenhang der Gruppierung historischer Bauernhäuser an der Winzerstraße.




Anlage:
SR 67/22-19/24_Anlage 1_Abgrenzung räumlicher Geltungsbereich




Beschluss:


Der Stadtrat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplans Nr. 107 „Winzerstraße/Am
Bornberge“.

Das Plangebiet befindet sich im Villengebiet Niederlößnitz und wird begrenzt:
- im Norden durch die Winzerstraße;
- im Osten durch die Käthe-Kollwitz-Straße;
- im Süden durch die Straße Am Bornberge und
- im Westen durch die Ludwig-Richter-Allee.
Der Stadtrat beschließt die Grenzen des Bebauungsplans gemäß Anlage 1.

Für das vorliegende Quartier besteht das Planungsziel in der Sicherung des
charakteristischen Stadtbildes mit seiner straßenseitig einzelnen, locker bebauten
Wohnbebauung unter Berücksichtigung der Maßstäblichkeit der bereits vorhandenen
Bebauung, sowie der Erhalt der privaten Grünbereiche.




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Beratungsfolge:

    SR 67/22-19/24
  • 14.12.2022 - SR - Entscheidung

Anlagen