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L'attribution de prestations de construction conformément au VOB/A pour le projet de construction : Rénovation de la toiture des entrepôts Altes E-Werk Lot 2 - Etanchéité de la toiture



Das Bauvorhaben „Dachsanierung Lagerhallen Altes E-Werk, Los 2 – Dachabdichtung“ wurde
gemäß § 3a Abs. 1 VOB/A öffentlich ausgeschrieben und am 10.03.2021 auf den Vergabe-
plattformen von eVergabe.de und Vergabe24.de, am 11.03.2021 auf der Vergabeplattform von
Bund.de sowie am 12.03.2021 im Sächsischen Ausschreibungsblatt Nr. 10/2021 veröffentlicht.

Das Sanierungsvorhaben besteht aus fünf Einzelgewerken. Gegenstand dieses Vergabe-
verfahrens waren ausschließlich die Dachabdichtungsleistungen. Dazu zählen u.a. der Ab-
bruch der vorhandenen Dachbahnen und Wärmedämmung, die Demontage der Blitzschutz-
anlage sowie die Neuverlegung von Wärmedämmung und Dachbahnen.

15 Teilnehmer hatten die Vergabeunterlagen mittels Download von den Vergabeplattformen
abgefordert. Von diesen haben sich sechs Firmen konkret an der Ausschreibung durch
Abgabe eines Angebotes beteiligt.

Die Firma Schelzel Bedachungs GmbH aus Dresden ist bislang noch nicht für die Große
Kreisstadt Radebeul tätig gewesen, konnte aber anhand von vergleichbaren Referenzen ihre
Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit nachweisen.
Es erfolgte eine schriftliche Angebotsaufklärung, bei der die Auskömmlichkeit der ange-
botenen Preise bestätigt wurde.

Die Kostenschätzung des beauftragten Planungsbüros atelier101 Architekturgesellschaft mbH
Grübling + Kindermann aus Dresden vom 08.03.2021 ergab einen geschätzten Auftragswert
in Höhe von 160.769,33 € brutto.




Beschluss:



Der Stadtentwicklungsausschuss der Großen Kreisstadt Radebeul beschließt in seiner
Sitzung am 04.05.2021, den Auftrag für das Vorhaben „Dachsanierung Lagerhallen Altes E-
Werk, Los 2 – Dachabdichtung“ an die Firma:

Schelzel-Bedachungs GmbH
Am Lehmberg 54
01156 Dresden

zu einer geprüften Angebotssumme von 154.197,06 Euro (brutto) zu vergeben.

Der Auftrag darf erst erteilt werden, wenn im Falle einer Bieterbeanstandung die Nach-
prüfungsbehörde nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Unterrichtung das Vergabe-
verfahren beanstandet hat.



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Beratungsfolge:

    SEA 16/21-19/24
  • 04.05.2021 - SEA - Entscheidung

Anlagen