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Apport et cession de la participation de la ville de Radebeul dans la société Stadtbäder und Freizeitanlagen GmbH Radebeul à la société Beteiligungsgesellschaft der Stadt Radebeul mbH


1. Ausgangslage und Historie
Die sbf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dresden unter HRB 23572,
ist eine Gesellschaft des Radebeuler Stadtkonzerns.




Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25.500,00 Euro. Davon halten die Große
Kreisstadt Radebeul („Stadt“) einen Geschäftsanteil mit der laufenden Nr. 2 im Nenn-
wert von 500,00 Euro (1,96%) und die BGR einen Geschäftsanteil Nr. 1 im Nennwert
von 25.000,00 Euro (98,04%).

Bis 2016 hat die Stadt Radebeul die Stadtbäder und Freizeitanlagen in Form eines Ei-
genbetriebs (Eigenbetrieb Stadtbäder und Freizeitanlagen) selbst betrieben, diesen
dann aber mit Wirkung zum 01.01.2016 im Wege der Ausgliederung nach den Vor-
schriften des Umwandlungsgesetzes auf die sbf übertragen. Im Gegenzug für die Über-
tragung hat die Stadt Radebeul einen Geschäftsanteil an der sbf im Nennbetrag von
500,00 Euro (entspricht 1,96% des Stammkapitals) erhalten, den sie bis heute hält. Die
Anteilsgewährung an die Stadt war seinerzeit erforderlich, um die Aufdeckung stiller Re-
serven und damit steuerliche Nachteile für die Stadt zu vermeiden. Die Stadt war ver-
pflichtet, diese Anteile für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren zu behalten
(sog. Behaltensfrist, § 22 Abs. 3 UmwStG). Diese Behaltensfrist endete am 31.12.2022.

2. Vorhaben und Umsetzung
Im Sinne der im Radebeuler Stadtkonzern etablierten Holding-Struktur soll nach Ablauf
der Behaltensfrist (d.h. frühestens möglich zum 01.01.2023, tatsächlich vorgesehen zum
01.01.2024) der von der Stadt direkt gehaltene Geschäftsanteil an der sbf mit der lau-
fenden Nummer 2 (1,96%) in die BGR als Holdinggesellschaft eingebracht und an die-
se abgetreten werden, sodass die BGR schließlich sämtliche Anteile an der sbf hält.
Die Zielstruktur stellt sich wie folgt dar:




Beschluss:


1. Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul fasst den Beschluss, den von der Stadt Ra-
debeul gehaltenen Geschäftsanteil an der Stadtbäder und Freizeitanlagen GmbH Rade-
beul (kurz: sbf) im Nennwert von 500,00 Euro (1,96%) im Wege der (Sach-)Einlage (ohne
Kapitalerhöhung) zum 01.01.2024 auf die Beteiligungsgesellschaft der Stadt Radebeul
mbH (kurz; BGR) zu übertragen.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, sämtliche, zur Übertragung der
Geschäftsanteile an der sbf an die BGR erforderlichen Maßnahmen umzusetzen oder zu
veranlassen, insbesondere den (notariellen) Einbringungs- und Abtretungsvertrag zwi-
schen der Stadt Radebeul und der BGR (Entwurf Anlage 1) zu schließen und die entspre-
chenden Zustimmungsbeschlüsse in den Gesellschafterversammlungen der BGR und der
sbf GmbH zur Übernahme bzw. Übertragung des Geschäftsanteils zu fassen.




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Beratungsfolge:

    SR 63/23-19/24
  • 15.11.2023 - SR - Entscheidung

Anlagen