Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

État du décompte de la perception des contributions aux eaux usées au 31.12.2020


Seit dem Jahre 2005 erhebt die Stadt auf der Grundlage des Sächsischen Kommunalabga-
bengesetzes (SächsKAG) sowie der entsprechenden städtischen Abwasserbeitragssatzung
Abwasserbeiträge von den an die zentrale öffentliche Abwasserentsorgungsanlage anschließ-
baren Grundstücken bzw. deren Eigentümern.
Mit der Einbringung des hoheitlichen Eigenbetriebes Abwasserentsorgung Radebeul zum

Beschluss:



Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul beschließt auf der Grundlage der Verfahrens-
festlegung in Ziffer 6 des Stadtratsbeschlusses SR 39/11-09/14 vom 20.07.2011 wie folgt:
- Der auf den 31.12.2020 fortgeschriebene Erhebungs- und zweckgerechte Verwen-
dungsstand der Abwasserbeiträge gemäß der Anlagen 1 und 2 wird zustimmend zur
Kenntnis genommen.
Die angesammelten Mittel aus der Erhebung von Abwasserbeiträgen setzen sich aus der
Rücklage „Abwasserbeiträge“ i.H.v. 250.073,98 EUR und aus anteiligen Mitteln der schritt-
weisen Rückführung der Kapitalumlage des Abwasserzweckverbandes Gemeinschafts-
kläranlage Meißen, nämlich jenem Anteil der ursprünglich aus Abwasserbeiträgen finanziert
wurde, i.H.v. 575.846,71 EUR zusammen.




Retour

Beratungsfolge:

    SR 74/21-19/24
  • 15.12.2021 - SR - Entscheidung

Anlagen