Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

État du décompte de la perception des contributions aux eaux usées au 31.12.2018


Seit dem Jahre 2005 erhebt die Stadt auf der Grundlage des Sächsischen Kommunalabga-
bengesetzes (SächsKAG) sowie der entsprechenden städtischen Abwasserbeitragssatzung
Abwasserbeiträge von den an die zentrale öffentliche Abwasserentsorgungsanlage anschließ-
baren Grundstücken bzw. deren Eigentümern.
Mit der Einbringung des hoheitlichen Eigenbetriebes Abwasserentsorgung Radebeul zum
01.05.2006 in die privatwirtschaftliche Wasserversorgung und Stadtentwässerung Radebeul
GmbH verblieb die Abwasserbeitragserhebung zwangsweise beim Hoheitsträger Stadt Rade-
beul. Die seitdem eingenommenen Abwasserbeiträge werden daher vorerst in einer zweckge-
bundenen Rücklage angesammelt.



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Beratungsfolge:

    SR 22/19-19/24
  • 18.12.2019 - SR - Entscheidung

Anlagen