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Décision d'établir une charte de conservation des villas à Nieder- et Oberlößnitz



Die ehemals eigenständigen Gemeinden Nieder- und Oberlößnitz wandelten sich seit dem
etwa 1870 beginnenden Bauboom von einer Weinberglandschaft zu einem Landhaus- und
Villengebiet. Bereits bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts erhielten die Gebiete den bis
heute bestimmenden Charakter einer Villenkolonie und sind aufgrund ihrer
städtebaukünstlerischen und architektonischen Qualität für die Gesamtstadt außerordentlich
bedeutsam. Die Architektur der Baugebiete ist bis heute durch das freistehende Einzelhaus
und die starke Durchgrünung der privaten Grundstücke geprägt und zeichnet sich insgesamt
durch eine hohe Wohn- und Lagequalität aus.

Beschluss:



Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 27.11.2019 die Aufstellung einer Satzung zur
Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes. Diese trägt die Bezeichnung:
Erhaltungssatzung Villengebiete Nieder- und Oberlößnitz.

Der Stadtrat beschließt die Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs der
Erhaltungssatzung entsprechend der Anlage.



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Beratungsfolge:

    SR 24/19-19/24
  • 27.11.2019 - SR - Entscheidung

Anlagen