Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

Profil des habitants compétents pour la commission de l'éducation, de la culture et des affaires sociales


§ 10 Abs. 1 der Hauptsatzung schreibt Folgendes fest: „Der Stadtrat kann widerruflich für die
Dauer der Wahlperiode zusätzlich zu den Mitgliedern nach § 6 Abs. 2 dieser Satzung bis zu
drei sachkundige Einwohner als beratende Mitglieder in den Ausschuss berufen. Der Aus-
wahl und Berufung der sachkundigen Einwohner geht ein Beschluss des Stadtrates über die
Art und Weise der geforderten Sachkunde voraus.“

Beschluss:



Der Stadtrat von Radebeul beschließt die Festlegung der Profile (Art und Weise der gefor-
derten Sachkunde) für die Auswahl und Berufung der sachkundigen Einwohner für den Bil-
dungs-, Kultur- und Sozialausschuss wie folgt:

- Soziale Arbeit bei freien Trägern mit Schwerpunkt frühkindliche Betreuung und Jugend-
arbeit
- Kultur / Heimatgeschichte / Tourismus
- Sportlicher Bereich




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Beratungsfolge:

    SR 17/19-19/24
  • 09.10.2019 - SR - Entscheidung

Anlagen