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Information sur l'adaptation statutaire de la fonction de chef de la défense municipale



Mit Beschluss-Vorlage SR 31/22-19/24 stimmte der Stadtrat in seiner Sitzung vom 18.05.2022
der Neufassung der Feuerwehrsatzung zu.

Die Änderung des § 12 der neugefassten Feuerwehrsatzung sieht vor, dass nunmehr ein bei
der Stadt Radebeul angestellter Bediensteter die Aufgaben des Stadtwehrleiters hauptamtlich
wahrnimmt und die Funktion eines ehrenamtlichen Stadtwehrleiters entfällt. Die Regelungen
bzgl. des ehrenamtlichen Stellvertreters des Stadtwehrleiters bleiben davon unberührt.

Herr Fährmann ist städtischer Angestellter der Stadt Radebeul und bislang lediglich
ehrenamtlich als Stadtwehrleiter tätig. Gemäß der Regelung der vorherigen
Feuerwehrsatzung vom 17.12.2009 wurde er in einer ordnungsgemäßen Hauptversammlung
der Freiwilligen Feuerwehr Radebeul als ehrenamtlicher Stadtwehrleiter gewählt.

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Ordre des délibérations :

    InfoSR 09/23-19/24
  • 20.09.2023 - SR - Entscheidung

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