Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

Autorisation du maire à organiser la participation du public/des autorités publiques


Die Ausbreitung des Corona-Virus stellt die ganze Welt vor eine noch nie dagewesene
Herausforderung. Die Diskussion über das Stattfinden der letzten Stadtratssitzung hat den
Ernst der Situation deutlich gemacht. Solange der Stadtrat noch handlungsfähig ist, müssen
Vorkehrungen getroffen werden für eine Zeit ohne bzw. eingeschränkte Stadtratstätigkeit.
Dazu gehört es, dass die in Deutschland sehr stark regulierten und zeitintensiven
Planungsprozesse nicht noch durch eine Handlungsunfähigkeit der Kommune verlängert

Beschluss:

Der Stadtrat ermächtigt den Oberbürgermeister (hauptamtliche Verwaltung),
Öffentlichkeits-/Behördenbeteiligungen, die bisher größtenteils ohne rechtliche Verpflichtung
von einem städtischen Gremium freigegeben worden sind, eigenverantwortlich ohne
Gremienbeteiligung durchzuführen.

Die Ermächtigung gilt bis zum 30.09.2020.

Über die Durchführung und Ergebnisse der Öffentlichkeits-/Behördenbeteiligungen sind die
Stadträte in geeigneter Weise zu informieren.




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Beratungsfolge:

    SR 39/20-19/24
  • 22.04.2020 - SR - Entscheidung

Anlagen