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Statut relatif à la 1ère prolongation de l'interdiction de modification pour le champ d'application du plan d'aménagement n° 55 Fabrikstraße West


Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 55 „Fabrikstraße West“ wurde am
16.06.2021 mit Beschluss SR 22/21-19/24 eine Veränderungssperre beschlossen,
bekanntgemacht im Amtsblatt am 01.07.2021.
Im Planverfahren zum Bebauungsplan Nr. 55 erfolgte in der Zeit vom 11.04.2023 bis zum
17.05.2023 die öffentliche Auslage, etwa zeitgleich die Beteiligung der Behörden und Träger
öffentlicher Belange. Die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen nach diesem
Verfahrensschritt dauert noch an. Es ist damit nicht mehr möglich, das Planverfahren zum
Bebauungsplan vor Ablauf der Frist der Veränderungssperre abzuschließen.

Um die im Bebauungsplan fixierten städtebaulichen Entwicklungsziele weiterhin zu sichern
und das Plangebiet vor nachteiligen Entwicklungen zu schützen, macht sich der Erlass der
Satzung über die 1. Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 55 "Fabrikstraße West" erforderlich.


Anlage:
SR 36/23-19/24_Anlage 1_Satzung
SR 36/23-19/24_Anlage 2_Geltungsbereich der Veränderungssperre




Décision:

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul beschließt die Satzung über die 1.
Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.
55 "Fabrikstraße West", gemäß Anlage 1.


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Ordre des délibérations :

    SR 36/23-19/24
  • 21.06.2023 - SR - Entscheidung

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