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Décision d'approbation et d'interprétation du projet de plan d'aménagement urbain n° 92 Fabrikstraße/Uferstraße


Mit Beschluss SR 31/18-14/19 wurde das Planungsziel von urbanes Wohnen in ergänzendes
Gewerbe entlang der Fabrikstraße unter besonderer Berücksichtigung des Hochwasser- und
Lärmschutzes geändert. Dabei ist zudem zu berücksichtigen, dass östlich an das Plangebiet
angrenzend bereits schutzwürdige Wohnbebauung vorhanden ist. Daher soll nur nicht
störendes Gewerbe vorgesehen werden. Es wird planerisch angestrebt, den südlichen
Bereich des Plangebietes als Grünbereich zu erhalten.

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 30.03.2021 den Rahmenplan
„Fabrikstraße“ beschlossen. Der Rahmenplan veranschaulicht die Zielstellung der Stadt
Radebeul für ein Areal entlang der Fabrikstraße. Das Bebauungsplangebiet liegt innerhalb
des Rahmenplangebietes. Die Ziele der Rahmenplanung sind bei der Aufstellung von
Bauleitplänen zu berücksichtigen und dienen der Verwaltung als Leitlinie für die langfristige
Entwicklung des Gebietes.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Nachbargemeinden und Behörden
erfolgte im Zeitraum vom 16.06.2020 bis 17.07.2020. Nach Auswertung der eingegangenen
Stellungnahmen, der Gutachten und Beratungen bezüglich des Immissionsschutzes wurde
der Entwurf erarbeitet. Folgende wesentlichen Änderungen wurden zum Entwurf

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschluss billigt den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 92
„Fabrikstraße/Uferstraße“ in der Fassung vom 18.06.2021 bestehend aus dem Rechtsplan
(Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung (Teil C) mit
Umweltbericht und beschließt die öffentliche Auslegung des Planentwurfs gemäß §3 Abs. 2
BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs.
2 BauGB.




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Beratungsfolge:

    SEA 19/21-19/24
  • 13.07.2021 - SEA - Entscheidung

Anlagen