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Altkötzschenbroda

Décision d'approbation et d'interprétation du plan d'urbanisme n° 100 Obere Burgstraße


Um für das bestehende Gebäudeensemble (Friedensburg) entsprechend des
außergerichtlichen und vom Stadtrat am 28.11.2018 mit SR 76/18-14/19 bestätigten
Vergleichs eine Nachnutzung zu ermöglichen, erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplanes
mit dem Ziel einer Wohnnutzung. Die Wohnnutzung fügt sich in die wohngeprägte
Umgebung ein.

Beschluss:


Der Stadtentwicklungsausschuss billigt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 100 „Obere
Burgstraße“ in der Fassung 04.12.2020 bestehend aus dem Rechtsplan (Teil A), den
textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung (Teil C) und beschließt die öffentliche
Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden
gemäß § 4 Abs.2 BauGB.




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Beratungsfolge:

    SEA 09/21-19/24
  • 09.03.2021 - SEA - Entscheidung

Anlagen