Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

Application de la loi saxonne sur les routes : reclassement de 3 tronçons de routes Straken



Im Zuge der derzeitigen Überprüfung, Berichtigung und Fortschreibung des
Bestandsverzeichnisses wurde festgestellt, dass bei der Erstanlegung des
Bestandsverzeichnisses 3 Abschnitte des Strakens als Ortsstraße eingetragen und gewidmet
wurden.
Diese Abschnitte des Strakens können aufgrund der geringen Breite und des Ausbaugrades
ausschließlich als Fuß- und Radweg genutzt werden. Es handelt sich demnach um einen
beschränkt-öffentlichen Weg gemäß § 3 Abs. 1 und 4 b SächsStrG.

Kennzeichen eines beschränkt-öffentlichen Weges ist die besondere Zweckbestimmung. Die
Einschränkung auf einen bestimmten Zweck bedeutet jedoch keine Beschränkung des
benutzenden Personenkreises. Jeder kann den beschränkt-öffentlichen Weg im Rahmen
seiner Zweckbestimmung benutzen.

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt gemäß § 7 Sächsisches
Straßengesetz (SächsStrG), dass 3 Abschnitte vom Straken (NKA7363092-0765001, NKA
0765001-0765022, NKA 0765022-0765027), derzeit als Ortsstraße gewidmet, in einen
beschränkt-öffentlichen Weg umgestuft werden und beauftragt die Verwaltung, ohne erneute
Beschlussfassung die Umstufung zu verfügen, sollten nach Ablauf der Frist von 3 Monaten
keine Einwendungen vorliegen.



Retour

Beratungsfolge:

    SEA 20/22-19/24
  • 01.11.2022 - SEA - Entscheidung

Anlagen