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Altkötzschenbroda

Application de la loi saxonne sur les routes : retrait d'un tronçon de la route locale Nach der Schiffsmühle



Durch den Neubau der Verbindungsstraße Nach der Schiffsmühle zwischen Meißner Straße
und Friedrich-List-Straße ist ein Teil der ehemaligen Straße nicht mehr vorhanden.

Gemäß § 8 SächsStrG kann eine Straße eingezogen werden, wenn Sie keine
Verkehrsbedeutung mehr hat oder überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls vorliegen.

Da durch den Neubau der neuen Verbindungsstraße dieser Teil der ehemaligen Straße
Nach der Schiffsmühle in der Örtlichkeit nicht mehr vorhanden ist, kommt die Verwaltung zu
dem Ergebnis, das dieser Bereich eingezogen werden muss.

Der noch vorhandene Teil der ehemaligen Straße Nach der Schiffsmühle (neuer
Netzknotenabschnitt 0164011-01660069 wird unter der neuen Bezeichnung Zum
Gleisdreieck im Bestandsverzeichnis, Bestandsblatt Nr. 442 geführt.


Décision:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, dass ein Teil des alten
Netzknotenabschnittes 0165010-0166006 eingezogen wird und beauftragt die Verwaltung,
ohne weitere Beschlussfassung die Einziehung zu verfügen, sollten nach Ablauf von 3
Monaten keine Einwendungen vorliegen.


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Ordre des délibérations :

    SEA 04/24-24/29
  • 10.09.2024 - SEA - Entscheidung

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