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Altkötzschenbroda

Application de la loi saxonne sur les routes : Extension de l'affectation de la Weberstraße



Im Zuge der Überprüfung, Berichtigung und Fortschreibung des Bestandsverzeichnisses
wurde festgestellt, dass bei der Erstanlegung des Bestandsverzeichnisses der NKA
6863092-0664077 der Weberstraße mit einer Widmungsbeschränkung als Fußweg
eingetragen wurde.
Eine Ortsbesichtigung ergab, dass die Wohngrundstücke Weberstraße 22-28 über diesen
Abschnitt der Weberstraße erschlossen sind und die Möglichkeit der Befahrung mit Pkw
besteht.

In Anbetracht dessen kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass sich eine
Widmungserweiterung erforderlich macht und die Eintragung für die Nutzung für Pkws bis
2,5 t notwendig ist.



Décision:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt auf der Grundlage des § 6
Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG), die Widmungserweiterung für die bestehende
Ortsstraße –Weberstraße-. Die zur Erstanlegung eingetragene Widmungsbeschränkung als
Fußweg soll aufgehoben werden. Die entsprechende Allgemeinverfügung ist zu erlassen und
das Bestandsblatt ist entsprechend zu ändern.



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Ordre des délibérations :

    SEA 03/24-24/29
  • 10.09.2024 - SEA - Entscheidung

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