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Altkötzschenbroda

Usnesení o vypracování doplňujícího statutu č. 1 Haußigstraße


Das Planungsziel der Satzung besteht darin, die Außenbereichsfläche westlich der
Haußigstraße mit ihrer baulich vorgeprägten und erschlossenen Lage in den im
Zusammenhang bebauten Ortsteil aufzunehmen. Damit wird ein bereits vorhandenes
Flächenpotenzial zur Nachverdichtung genutzt, welches auch im geltenden
Flächennutzungsplan entsprechend ausgewiesen ist.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 306/2, 306/3, 306/4, 306/5 und 306/6 der
Gemarkung Wahnsdorf auf einer Fläche von ca. 0,4 ha.
Das Plangebiet soll zukünftig einer wohnbaulichen Entwicklung für zusätzlich ca. 5
Wohngebäuden dienen und stellt dabei eine maßvolle Erweiterung des Innenbereichs dar.

Anlage:
SR 43/20-19/24_Anlage 1_Lageplan Ergänzungssatzung

Beschluss:


Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 20.05.2020 die Aufstellung einer Satzung mit
der einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen
werden. Diese trägt die Bezeichnung Ergänzungssatzung Nr. 1 "Haußigstraße".
Der Stadtrat beschließt die Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs der
Ergänzungssatzung entsprechend der Anlage.
Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass die Planung im vereinfachten Verfahren gemäß §13
BauGB durchgeführt wird.



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Beratungsfolge:

    SR 43/20-19/24
  • 20.05.2020 - SR - Entscheidung

Anlagen